WorrvorL.
Durch Verordnung des Reichskanzlers ist die Selbstverwaltung für Deutsch-Südafrika in einem Umfange eingeführt worden, wie er bisher in der Verwaltung unserer deutschen Schutzgebiete nicht zu verzeichnen und wohl auch nicht möglich war. Im Interesse der Sache wird es nur mit Freuden begrüßt werden können, wenn diese Anfänge einer kolonialen Selbstverwaltung auf ihre Brauchbarkeit hin von allen Beteiligten kritisch geprüft werden. Dabei ist es vielleicht nicht wertlos, eine Darstellung der Grundtendenzen zur Hand zu haben, die mit der Einführung dieser Selbstverwaltung verfolgt werden sollen. Dies ist der Hauptzweck der vorliegenden Schrift. Wenn sie sich darüber hinaus noch als geeignet erweisen sollte, im Schutzgebiete selbst als Führer auf dem dort gegenwärtig noch wenig bekannten Gebiete der Selbstverwaltung zu dienen, so würde ich dies als einen besonders schönen Lohn betrachten.
Bückeburg, den 27. Januar 1909.
Dr. Külz.