8
Die ersten Anfänge einer Teilnahme der Bevölkerung an der Schritzgebiets- verwaltung und ihre Weiterführung.
Es war ein aus der Eigenart der Erwerbung unserer Kolonien sich anscheinend mit einer gewissen Selbstverständlichkeit ergebender Gedanke, von einer Verwaltung durch das Reich völlig abzusehen und diese den Erwerbern der betreffenden Gebietsteile zu überlassen. Privater Unternehmungsgeist gab den Anstoß zu unseren kolonialen Erwerbungen. Auf eigene Rechnung und Gefahr hatten hanseatische Kaufleute Handelsunternehmungen begonnen und sich Landbesitz gesichert. Als sie an das Reich mit dem Ansinnen auf Reichsschutz herantraten, hatte der koloniale Gedanke im deutschen Volke zwar bereits Wurzel gefaßt, aber ein nachhaltiges Interesse für koloniale Bestrebungen war vor allem bei den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs noch nicht vorhanden. Es mag dies für Bismarck der Anlaß gewesen sein, zunächst auch seinerseits nur mit einer großen Reserve, ja mit gewissem Zögern an koloniale Probleme heranzugehen und das Reich als solches dabei möglichst wenig zu engagieren. Wohl hatte Bismarck gerade Deutsch-Südafrika durch eine rasche und entschlossene Tat aus einem privaten Unternehmen des Bremer Groß- kaufmanns Lüderitz zu einem deutschen Schutzgebiet gemacht, durch jenes Telegramm vom 24. April 1884 an den deutschen Konsul in Kapstadt, in welchem er die Gewährung deutschen Reichsschutzes für die Erwerbungen von Lüderitz urbi ei ordi verkündete, aber ein über diesen Schutz hinaus gehendes Engagement des Reiches lag Bismarck damals ganz gewiß fern; er dachte sich die Erschließung und die Verwaltung dieser überseeischen Gebiete als kaufmännische Aufgabe. DiedeutschenSchutzgebietesolltenkaufmännische Selbstverwaltung haben. Mit ausführlicher Deutlichkeit bekannte sich Bismarck kurz nach dem erwähnten Telegramm in einer Neichstagsrede vom 26. Juni 1884 zu diesem Standpunkt. „Wir müssen die Verantwortlichkeit für die materielle Entwicklung der Kolonien, wie ihr Entstehen, der Tätigkeit und dem Unternehmungsgeiste unserer seefahrenden und handeltreibenden Mitbürger überlassen und weniger in der Form der Annektierung von überseeischen Provinzen an das Deutsche Reich vorgehen, als in der Form der Gewährung von Freibriefen nach Gestalt der englischen Royal Charters, im Anschluß an die ruhmreiche Laufbahn, welche die englische Kaufmannschaft bei Gründung der ostindischen Kompagnie zurückgelegt hat, den Interessenten der Kolonie zugleich das Regieren derselben überlassen und ihnen nur die Möglichkeit europäischer Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung für Europäer und desjenigen Schutzes gewähren, den wir ohne ständige Besatzung dort leisten können. ' Der Gedanke kolo- nialerSelbstverwaltungistdemnachsoaltwiederdeutsche Kolonialbesitz selbst; beide haben eine Geburtsstunde. Bismarck hat freilich an diesem Programm die Wahrheit des von ihm selbst geprägten Satzes erfahren, daß die Geschichte alle Programme mit eiserner Konsequenz revidiert