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Die Selbstverwaltung für Deutsch-Südafrika / von Külz
Entstehung
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Die ersten Anfänge einer Teilnahme der Bevölkerung an der Schritzgebiets- verwaltung und ihre Weiterführung.

Es war ein aus der Eigenart der Erwerbung unserer Kolonien sich an­scheinend mit einer gewissen Selbstverständlichkeit ergebender Gedanke, von einer Verwaltung durch das Reich völlig abzusehen und diese den Erwerbern der betreffenden Gebietsteile zu überlassen. Privater Unternehmungsgeist gab den Anstoß zu unseren kolonialen Erwerbungen. Auf eigene Rechnung und Gefahr hatten hanseatische Kaufleute Handelsunternehmungen begonnen und sich Landbesitz gesichert. Als sie an das Reich mit dem Ansinnen auf Reichs­schutz herantraten, hatte der koloniale Gedanke im deutschen Volke zwar be­reits Wurzel gefaßt, aber ein nachhaltiges Interesse für koloniale Bestrebungen war vor allem bei den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs noch nicht vor­handen. Es mag dies für Bismarck der Anlaß gewesen sein, zunächst auch seinerseits nur mit einer großen Reserve, ja mit gewissem Zögern an koloniale Probleme heranzugehen und das Reich als solches dabei möglichst wenig zu engagieren. Wohl hatte Bismarck gerade Deutsch-Südafrika durch eine rasche und entschlossene Tat aus einem privaten Unternehmen des Bremer Groß- kaufmanns Lüderitz zu einem deutschen Schutzgebiet gemacht, durch jenes Tele­gramm vom 24. April 1884 an den deutschen Konsul in Kapstadt, in welchem er die Gewährung deutschen Reichsschutzes für die Erwerbungen von Lüderitz urbi ei ordi verkündete, aber ein über diesen Schutz hinaus gehendes Engage­ment des Reiches lag Bismarck damals ganz gewiß fern; er dachte sich die Er­schließung und die Verwaltung dieser überseeischen Gebiete als kaufmännische Aufgabe. DiedeutschenSchutzgebietesolltenkaufmännische Selbstverwaltung haben. Mit ausführlicher Deutlichkeit bekannte sich Bismarck kurz nach dem erwähnten Telegramm in einer Neichstagsrede vom 26. Juni 1884 zu diesem Standpunkt.Wir müssen die Verantwortlich­keit für die materielle Entwicklung der Kolonien, wie ihr Entstehen, der Tätig­keit und dem Unternehmungsgeiste unserer seefahrenden und handeltreibenden Mitbürger überlassen und weniger in der Form der Annektierung von über­seeischen Provinzen an das Deutsche Reich vorgehen, als in der Form der Ge­währung von Freibriefen nach Gestalt der englischen Royal Charters, im An­schluß an die ruhmreiche Laufbahn, welche die englische Kaufmannschaft bei Gründung der ostindischen Kompagnie zurückgelegt hat, den Inter­essenten der Kolonie zugleich das Regieren derselben überlassen und ihnen nur die Möglichkeit europäischer Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung für Europäer und desjenigen Schutzes gewähren, den wir ohne ständige Besatzung dort leisten können. ' Der Gedanke kolo- nialerSelbstverwaltungistdemnachsoaltwiederdeutsche Kolonialbesitz selbst; beide haben eine Geburtsstunde. Bismarck hat frei­lich an diesem Programm die Wahrheit des von ihm selbst geprägten Satzes erfahren, daß die Geschichte alle Programme mit eiserner Konsequenz revidiert