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Rechtsansichten.
altem Ncchtshcrkommen einem Mann aus dem Volksstande gebühre und auch nicht fehlte. Gab der Rath die Gicht darin, d. h. berief er sich aufdenKaiser, vor dem er es verantworten wolle, so geschah das freilich von Alters her, doch in Fällen wo der Beschuldigte die erwiesene Schuld läugnete, damit es dem Schuldigen nicht Vorschub that gegen Urtheil und Gericht. Es kommt hinzu, brauchte der Rath auch eine Nechtsform für sich, in der That lag das Bewußtseyn einer schlechten Sache zum Grunde, denn eben den klugen uud beredten Johann Vaßmcr fürchtete man, der sich an den wohlgesinnten und viel geltenden Grafen Diderich von Oldenburg wenden wollte und wer gab Sicherheit, daß der es nicht machen konnte, wie es seine Vorfahren mit dem Bürgermeister Johann von der Tpver und Johann Hollmann gemacht, oder auch mit Vaßiner die wandelbare Gemeinde bewegen konnte, daß der alte Rath wieder zu Ehren komme und dem neuen über den Kopf wachse. So war Arglist im Bunde mit Rache und Volks- wnth. Und hatten diejenigen, welche drei Jahre zuvor den heißesten Dank aussprachen, mit der Bürgerschaft und Namens derselben Rechte gehabt, welche hatte der den Biedermann zum Tode vcrurtheilende neue Rath, denselben so cntgegcn.!zu handeln?
Auch der juridische Grund erscheint nicht haltbar, bedenkt man, daß die beschworcne Sühne ausdrücklich am Schlüsse in sich faßte, es solle indeß der Eid nicht im Wege stehen, daß Rath und Gemeinde mit Hcrbord Duckel und seinem Sohn vereinigt würden und solle dies keine Vare, d. i. keinen Anklagc- proceß, der mit gerichtlicher Haft anfing, nach sich ziehen. Es war im starken Widerspruch mit dem Artikel der Sühne, daß welche die Stadt aus der Hansa gebracht cmf's höchste gestraft werden sollten und für den Nothfall gewollt, den jene ja grade herbeigeführt hatten. Wer war aber tüchtiger im Vermittelungsgeschäst als Johann Vaßmcr, von dem unsere gleichzeitige Chronik berichtet: „Er war ein angesehener, kluger, herrlicher Mann von schnellem Rath und guter Rede." Wie hatte er seine Tüchtigkeit darin bewiesen, der freilich im Toben des Factionsgeistcs, wo davon die Rede gewesen, zu schweigen Ursache genug hatte, noch weniger seine Dienste anzubieten wagen durfte, wo man auch die Befehle des Kaisers verachtete und gegen den mächtigen Hansabund dem Könige Erich von Schweden sich anzuschließen