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Bd. 2 (1846)
Entstehung
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Neuntes Capitel.

Von dem Stadtrechte bis zur Verbannung der herrschenden Geschlechter; von dem Jahre 1303 bis zu dem Jahre 1307.

Vorwort. Das Zeitalter und der Zeitcharakter. Die Aristocratie und Demokratie. Regierungswesen. Die Wittheit, die Oldermcinner und die Sechszchn. Die Ge­schwornen. Rath und Gemeinde beschließen, ein Stadtrecht zu beschreiben. Das Stadtbuch. Das Schisfsrccht. Ver­schiedene Codices des Stadtbuches. Der erzbischöfliche Vogt und dessen Gerichtsbarkeit. Die erzbischöfliche Markt- und Zollg.crechtigkeit. Recht des Einlagers. Die Ritter Frese, von Bremen, von Walle, von Gröplingen, vo» Weyhe und von Marßeln. Die herrschenden Geschlechter. Ermordung des Rathmannes Nrend von Gröplingen. Ver­treibung der herrschenden Geschlechter. Fehde mit ihnen und der Stiftsritterschaft. Sühne und Vertrag mit der Stiftsritterschaft. Neuer Bund und neue Fehde. Aber» mals Bund und Fehde. Der Erzbischof Hinrich Goltthor». Die Gegenerzbischöfe Bernhard von Wölpe und Florentiuö von Brunkhorst. Die Fehm und Stellung zu derselben. Denkwürdigkeiten. Rückblicke.

Was der Mensch säet, daS soll er ernten!" Eine ewige Wahrheit, deren Erfüllung den ganzen Weltlauf einnimmt und welche in der Weltgeschichte wie in der Geschichte jeder Stadt, jedes Dorfes ihre Bewährung findet. Aus dem Waizenkorn geht die Waizenähre auf, das ist gewiß, aber im Boden ge­schichtlicher Entwickelungen ist die Frucht aus der Saat nicht eine so bestimmte und im voraus gewisse. In Vielem gilt:von dem was Gott thut, sieht der Mensch weder Anfang noch Ende." Gleichwohl steht die Frucht zur Saat in einem Bildungsverhältniß Bmnischc Geschichte. Thl. ll. l