Einleitung.
Ä^ach einer im ersten Theile enthaltenen Wanderung durch die Zeiten vom Stiftsjahre des Bisthums Bremen 788 bis zum Jahre seiner Stadtverfassung 1303, mag es ehe wir dem Zeitgange weiter folgen am Orte seyn, eine Wanderung durch die Stadt selbst in diesem Zeitraum zu machen, so viel uns ge schichtliche Spuren die räumliche Vergangenheit nachweisen, und auf ihre innern Räume, Plätze und Oertlichkeiten bis zu dieser Zeit, als die Stadthoheit sich mit ihrem Stadtrechte dauerhaft begründete, unsern Blick zu richten, zumal auch an örtlichen Verhältnissen unsere Geschichte theilweise mehr als zuvor ihren Verlauf hat.
Längst ins Grab gesunken ist ein starkes Geschlecht, was an diesen Plätzen und Oertern seine Zeit weilte und wandelte, dessen Krieger mit Armbrust und Pfeil einherging, mit 16 Fuß langer Lanze, seine Waffe sein Stolz und dessen Rathmänner ritterlich sich in Gold und Bunt trugen und that wohl der Bürger es im Waffengebrauch dem Ritter zuvor. Es ist über dem allen gar still geworden, wo einst Brautlicht (Brutlecht) Hochzeit, Hoftänze und bürgerliche Feste waren, aber auch die Pest wüthete in der hoch ummauerten Stadt, und in urältester Zeit auf den Kirchhöfen und Gassen die Leichen derer lagen, die in Hunger und Elend dort Hülssos hingefallen waren. Das Gedächtniß von Vielem ist vergangen wie der Tropfe im Strom, das Leben der Machthaber entflohen wie die leichte Nebelwolke, aber die Oerter, wo die Altvordern so kräftig gelebt und gewaltet, gezecht und gekriegt, die festen Stätten, wo sie berathen und gebetet haben, sind noch eine Rede, wenn gleich alles im industriellen Jahrhundert, dessen Charakter Dampfkraft und Dampf-