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Wiederaufnahme.
Geld entblößtversank die Stadt in großes Elend. Hunger und Armuth nahmen überHand und geringe Leute, Mastcopsträger, Karrenschieber und andere zogen weg. So währte es in das dritte Jahr und das Gras fing an in den Straßen zu wachsen. Als Mitte Sommers am Johannis-Tag die Tagfahrt zu Lübeck seyn sollte, blieb der Rath ohne Einladung, sandte gleichwohl seine Mitglieder Hinrich Doneldey und den aus der Gefangenschaft gelösten Verend von Dcttenhusen hin, die aber schon in Hamburg schlecht aufgenommen wurden, da man alles wußte was die Gemeinde vor dem Math verhandelt hatte, auch wie sie nach Wiederaufnahme in den Bund verlange, nicht minder wußte, daß die Gesandten vom Rath Bescheid erhalten, brächten sie das nicht zu Stande sollten sie nicht wieder nach Bremen kommen; jene sahen denn, welche harten Gegner sie auf der Tagfahrt des Seeräubers Hollmann wegen hätten, der Hamburg großen Schaden gethan und man habe ihn zu Bremen ruhig wohnen lassen. Die bremischen Gesandten erklärten dem Bunde, Hollmann sey jetzt auch der Stadt von Bremen Feind, thäte ihr auch mit den Nustringer-Friesen vielen Schaden und hätten sie wohl gehört, daß Hollmann in Hamburg eine Rechtssache habe. Die Gesandten unserer Stadt mußten sich viel gefallen lassen, besonders auch Hamburg ganz zu Willen seyn, was sonst ihre Weise überhaupt mit dem Bunde selbst nicht war und richteten dann wirklich Sühne und Wiederaufnahme aus, die aber erst mit Ende des Jahres zu Stande kam. Wie sehr es Rath und Gemeinde am Herzen gelegen, nachdem sie in demselben Jahre auch im Kriege gegen Hova eine schwere Niederlage erlitten, beweiset folgendes Danksagungsschreiben vom Lösten December mit Versprechen vorgeschriebener Artikel:
„Wir Rathmänner und Bürgerschaft der Stadt Bremen bringen überaus großen Dank den ehrsamen Männern Consuln (Viris eoiisulibus) der Seestädte und auch anderer Städte, gleichwie den Kaufleuten der deutschen Hansa des heiligen römischen Reiches insgemein, dafür daß sie uns zu Gunsten aufgenommen und erlaubt haben, an den Freiheiten und Privilegien besagter Kaufleute Theil zu nehmen, indem wir von deren Freiheiten eine Zeit ausgeschlossen waren. Aber allen und jeden die Gegenwärtiges hören oder sehen sey zu wissen und bezeugen wir mit