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Geschichte der Stadt Geestemünde / von Georg Behrens
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Auflösung der Handelskammer.

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ordnung vom 30. Dezember 1881 widerspreche den im Gesetz vom 24. Februar 1870 festgelegten Rechten der Handelskammern. Auf die vertrauliche Anfrage der Landdrostei beim Amt, wie die beiden Mit­glieder der Handelskammer, die an der Sitzung vom 20. März nicht teilgenommen hätten, zu dem Beschlusse ständen, und weshalb Lentz schon vorher ausgeschieden sei, gab das Amt eine Antwort, aus der hervorgeht, daß sämtliche Mitglieder der Kammer einig gewesen seien, daß aber anscheinend weitere Kreise Geestemündes den Entschluß be­dauerten, und daß bei einer Neuwahl wahrscheinlich das Bild sich ändern würde. Don einer Neuwahl aber war nicht die Rede. Die Auf­lösung der Kammer fand damit ihr Ende, daß am 7. Februar 1883 der kommissarische Kreishauptmann vr. Brandt Stadtlander Entlastung erteilte und Einrichtung, Akten und Kasse in Verwahrung nahm.

Ein von Stadtlander unterzeichnetes Gesuch der Kaufmannschaft vom gleichen Tage wurde abgelehnt, und das Gesuch des Gemeinde­vorstandes vom 24. Januar 1885 an Bismarck wurde überhaupt nicht beantwortet.

Ein langes Privatschceiben des Bremerhavener Stadtdirektors Geb- hardt an Brandt vom 12. Februar 1883 blieb ohne Folgen. Gebhardt wies in diesem Schreiben darauf hin, daß die wirtschaftlichen Interessen von Geestemünde und Dremerhaven die gleichen seien, und daß es deshalb wünschenswert sei, die Gelegenheit der Neuerrichtung der Han­delskammer, von der die Zeitungen sprächen, zu benutzen, um eine Handelskammer für die Gesamtniederlassung zu begründen. Allerdings werde man dann davon Abstand nehmen müssen,die gesetzlichen Be­fugnisse der Bremischen Handelskammer berühren zu wollen. Wenn ich die Schaffung eines Organs zur Vertretung der Handelsinteressen an der Unterweser empfehle, so nehme ich dabei überhaupt nicht an, daß sich dasselbe von vornherein in Opposition gegen die angesehene Bremer Handelskammer zu setzen habe; ich nehme vielmehr an, daß man mit Letzterer so viel als irgend möglich Hand in Hand zu gehen habe, daß aber andererseits nur eine von der Bremer Handelskammer unabhängige und thunlichst kräftige Handelskammer Dremerhaven-