Das Miethaus
W ir haben in den vorangehenden Abschnitten die verschiedenen Formen der städtischen Wohnhäuser untersucht und müssen jetzt feststellen, dass das Miethaus, d. h. ein Haus, in dem mehrere Familien Wohnungen gegen Miete inne hatten, um 1800 in Bremen vollkommen unbekannt war. Zu einer Zeit also, wo etwa in Berlin oder München das Miethaus bereits stereotype Grundrissformen angenommen hatte, herrschte in Bremen ausschliesslich das Einfamilienhaus. Es ist hier nicht der Platz zu untersuchen, aus welchen Gründen sich die niedersächsische Bevölkerung und vor allem die Bremens gegen das Wohnen in grossen Miethäusern sträubte; nur soviel sei festgestellt, dass die Stadt um 1800 mit ihren ca. 30000 Einwohnern reichlich Platz zum Bauen nebeneinander bot, und dass auch der stark wachsenden Bevölkerung*) nach dem Fortfall der Wälle (1809) und des Stadtzolls (1842) in den Vorstädten Bauland in Menge zur Verfügung stand. Um so mehr interessiert uns ein Projekt Liider Rutenbergs zu einem Miethaus für 22 Familien (Abb. 66), mit dem dieser Architekt 1849 zuerst dieses Neuland zu erschliessen versuchte.**) Zwei Ursachen entsprang wohl der Anlass hierzu. Einmal war,wie im vorigen Kapitel bemerkt, durch die Bauordnung von 1841 der Bau von Häusern an nicht befahrbaren Strassen verboten worden. Hierdurch war die Errichtung von Kleinhäusern an Gängen und Höfen unterbunden, die den Aermsten um 18—20 Taler jährlicher Miete überlassen werden konnten. Dagegen wurde der Bau an Fahrstrassen durch die hohen Kosten für die Strassenanlagen über Gebühr verteuert. So sehr aber auch Lüder Rutenberg diesen Punkt in seiner Eingabe an den Senat (jetzt im Archiv) betonte, kaum würde er, der Architekt der wohlhabenden Stände, sich so um das Wohl der Unbemittelten gekümmert haben, läge nicht ein wichtigerer Grund vor. Die Jahre von 1848—1855 waren die erste grosse Hausseperiode des neuen kapitalistischen Wirtschaftssystems, und in diesem Projekt zeigt sich am ehesten das Uebergreifen kapitalistischer Ideen auf das Baugewerbe. Wir dürfen wohl in Lüder Rutenberg den ersten kapitalistischen Grossunternehmer im Baugewerbe erblicken; das offenbart sich nicht nur in diesem Projekt, sondern vor allem auch in der planmässigen spekulativen Bebauung der Rutenstrasse etc. Das Einfamilienhaus wird in seiner Hand zum Kaufobjekt; noch viel besser als dies hätte das Miethaus durch starke Verzinsung des Anlagekapitals den Zwecken des Kapitalismus ent-
*) Bremen hatte 1805 = 35 806, 1842 = 50 375, 1871 = 82 969, 1910 = 225 000 Einwohner.
**) Vergl. den Aufsatz von Hugo Wagner „Baugesetz und Einfamilienhaus“ in dem Nieder- sächsischen Jahrbuch 1911.
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