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Bd. 1 (1892)
Entstehung
Seite
383
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Noten.

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Dieser Zustand dauerte vielleicht noch fort, als um 1181 Erzbischof Sigfrid den ihm gebührenden Anteil an der Abgabe, die die Mitglieder der Hanse zu entrichten hatten, den Bürgern überließ. Kaufmannshanse und Bürgerschaft waren im wesentlichen noch identisch. Indes waren doch schon vorher viele Leute Bürger geworden, die nicht zur Hanse gehörten, und ihre Zahl wuchs nun, namentlich seit Barbarossas Privileg von 1186, rasch an. Weder das Marktgericht, an dem alle Bürger interessiert waren, noch die städtischen Verwaltungsgeschaftc konnten noch länger einseitig von der Kaufmannsgilde wahrgenommen werden. Dieser verblieb wahrscheinlich, was in erster Linie nur dem Kaufmann diente, die Unterhaltung des Fahr­wassers und der Lösch- und Ladeeinrichtungen; die Vcrwaltungsgeschäfte aber, an denen die ganze Bürgerschaft interessiert war, insbesondere Straßen und städtische Grundstücke, gingen an den von den Bürgern jährlich ge­wählten Ausschuß über, der vor allem das Marktgcricht wahrnahm. Und nun erst, gegen Ende des 12. Jahrhunderts kam für ihn der Name eonsulss auf, der sich von Italien her, wo er schon im 11. Jahrhundert erscheint, langsam nach Deutschland Bahn brach. In Deutschland ist er urkundlich zuerst in dem kleinen westfälischen Städtchen Medcbach 1165 bezeugt, ohne Zweifel ist er in Soest, dessen Recht Medebach genoß, älter. In Lübeck kommen 1188, in Hamburg 1190 eonsulss urkundlich vor. Wenn sie in Bremen erst 30 bis 40 Jahre später urkundlich bezeugt sind, so mag das, wie schon angedeutet, daran liegen, daß hier der Stadtherr sich länger weigerte, eine solche Stadtbehörde anzuerkennen. Daß aber lange, ehe dies durch Gerhard II. geschah, der Rat wirklich schon in Bremen existiert hat, wird hoffentlich nach dem Vorstehenden nicht mehr zweifelhaft erscheinen.

4. Die Fehde mit den von Mandelslo, 1380/81, zu S. 238.

Die Nachrichten der Chronik von Rnnesberch und Schene S. 124 ff. über die Fehde mit den von Mandelslo sind dürftig und ungenau. Sie beschränken sich im wesentlichen auf die anekdotenhafte Erzählung des Über­falls von Thedinghausen, einer fatalen Erinnerung des spätern Bürger­meisters Johann Hcmeling, des Mitverfassers der Chronik, der selbst dort in Gefangenschaft geriet. Im einzelnen ist die Erzählung verworren und schwer oder garnicht verständlich. Das wichtigste Ergebnis des Krieges, der Gewinn der halben Herrschaft Bederkcsa durch die Stadt, wird ganz beiläufig am Schlüsse erwähnt und der Anlaß dazu bleibt dunkel. Es kommt hinzu, daß die Zeitangabe der Chronik mit der urkundlichen Über­lieferung in Widerspruch steht. Nach der Chronik begann die Fehde 1381, äss msnäaZIiks so rasn aller Kerstönsn sssls bsAL^t v.» s. Aioböls äg,Zö.