Zweites Kapitel.
Die Jürger im Kampfe mit ihren Kerren.
Ä-m 3. Dezember 1137 war Kaiser Lothar gestorben, nachdem er kurz zuvor seinen Tochtermann, Herzog Heinrich den Stolzen von Baiern, auch mit dem sächsischen Herzogtum? belehnt hatte. Für Bremen mußte es sich eigentlich von selbst verstehen, daß damit die vor fast einem halben Jahrhundert an den Grafen Liuder abgetretene Vogtei an den Erzbischof zurückfalle. Die Frage war nur, ob Adalbero im stände sein werde, seine gerechten Ansprüche gegen den Nachfolger im Herzogtum durchzusetzen. Mehr als dreißig Jahre hatte Lothar die Vogtei als Herzog und König in seinen Händen gehalten, für seinen Nachfolger bei den schwankenden staatsrechtlichen Begriffen der Zeit Anreiz genug, die Zugehörigkeit der Vogteirechte zum Herzogtum zu behaupten, und um so mehr, als Lothar im Besitze dieser Rechte den besten Stützpunkt für die Erhöhung seines herzoglichen Ansehens im mittlern Sachsen gefunden hatte. Adalbero hat selbst aus dem Umstände, daß alsbald zwei Prätendenten für das Herzogtum auftraten, keinen Vorteil zu ziehen vermocht. Ob darauf auch die Haltung der bremischen Bürger von Einfluß gewesen ist, lassen die dürftigen Nachrichten nicht erkennen. Die Vermutung aber spricht dafür, daß die Bürger, die unter dem friedewirkenden Regiment? Lothars sich wol befunden hatten, mit