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Bd. 1 (1892)
Entstehung
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374
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Noten.

kalberst, a proAövitoribus uostris . . . tr^äit^ sunt, Lrma et ineonvulsa psriQSllSÄQt ste. Warum heißt es in unserer Urk. nicht gleich deutlich: eonosssioiies, <zuss (loeo LÄrnmölldurA) eoneesssr^iit sto., wenn auch hier nur älteres Recht bestätigt werden soll? Offenbar ist garnicht so zu ergänzen, sondern vielmehr aus dem Petitunn omnes eoncsssionizs, qa^s cetM« xs?' nos^um ^»»m monasts^ eoii<:L8sera,iit sto.

Zur Auffassung des Privilegs als einer Bestätigung schon bestehenden Rechts ist man wahrscheinlich bestimmt worden durch die unter König Arnulfs Namen bekannte Urk. von 888, die wissen will, daß vi-stats, eeelssig, (Lrsmönsls) antsosssorum nostrorv.ill st larAitiollibus «ton^ta st immu.nitÄtibv.8 ssmvsr tusrit votita, und zur Bekräftigung dessen Präcepte Karls des Gr., Ludwigs des Frommen und des Deutschen und Karls des Dicken anführt. Die uns vorliegenden Urkunden der drei erstgenannten Könige für Bremen und Hamburg unter Karls des Dicken Namen ist keine bekannt sind bekanntlich späte Fälschungen, nur der auf Lud­wigs des Frommen Namen lautenden liegt vielleicht eine echte zu Grunde, die indes schwerlich etwas von Jmmunitätsverleihung enthalten hat. Nun aber hat Mühlbacher in' der neuen Ausgabe von Joh. Fr. Böhmcrs Rsxssts, Imvsrii I rw. 1744 8.664 5. mit formalen und sachlichen Gründen nachgewiesen, daß auch die auf Arnulfs Namen lautende Urk. von angeb­lich 888 eine Fälschung des 10. Jahrhunderts ist. Damit ist, wie mir scheint, der letzte Anhalt geschwunden für die Auffassung des Privilegs von 937 als einer Bestätigung schon bestehender Rechte.

2. Das älteste Bremen zu S. 32 und 36.

Die alte oft wiederholte Ansicht, daß Bremen aus einem Fischerdorfe erwachsen sei, ist von Dünzelmann, Jahrbuch 13 S. 38 mit Recht als historisch unhaltbar zurückgewiesen worden. Die aus Thon gebrannten Ringe für Fischernetze, die beim Bau der Börse tief im Grunde gefunden wurden, beweisen nur, was selbstverständlich ist, daß die Bewohner Bre­mens auch in vorchristlicher Zeit Fischfang betrieben haben. Aber ein Fischerdorf, d. h. eine Ansiedlung, deren Bewohner in überwiegendem Maße im Fischfang ihren Nahrungserwerb finden, setzt einen Absatzmarkt voraus, den man im 8. Jahrhundert weit und breit vergeblich suchen würde. Wenn Dünzelmann aber weiter die Ansicht vertritt, daß Bremen vor der Zeit Willehads überall kein regelmäßig bewohnter Ort, sondern nur eine Kultusstätte gewesen sei, die zu gewissen Zeiten auch Gerichts- und Markt­platz wurde, so kann ich dem nicht zustimmen. Die Dorfschaften Jerichow im Osten und Redingstede im Westen der Stadt, die er für die Ursprung-