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Drittes Kapitel.
Frieden zu vermitteln, der Stadt Bremen untersagt, Sibet, „unseres und des heiligen Reichs geschworenen Mann" ferner mit Krieg zu überziehen. Schon am 26. April brachte der Bischof eine Sühne zwischen Sibet und seiner Partei und der Stadt Bremen und dem Lande Butenjade zu stände, die jenen die Enthaltung von jeglicher Gewaltthat zu Lande und zu Wasser gebot und den vertriebenen Häuptlingen zwar den Besitz ihres Erbguts sicher stellte, aber sie jeder Herrschaft im Lande entkleidete/) Wenige Wochen später kamen die königlichen Gesandten zum zweiten Male nach Bremen und stellten hier am 5. Juni eine Urkunde aus, mit der sie im Namen des Königs Sigmund und des heiligen Reichs dem Rate der Stadt Bremen die Regierung des But- jadinger Landes bis auf Widerruf durch den König übertrugen. Am 25. Juli bestätigte Sigmund selbst im Felde von Prag diese Übertragung/")
Eine der merkwürdigsten Wandlungen in der Geschichte unserer Stadt war damit vollzogen. Der König übergab einer Landstadt, denn das war Bremen trotz seiner politischen Unabhängigkeit vom Erzbischofe dem Reiche gegenüber, namens des Reichs die Herrschast über ein Land, das er als dem Reiche unmittelbar unterworfen ansah. Bremen stand auf dem Gipfel seiner Machtentwickelung. Es beherrschte ein Gebiet, das manches deutsche Fürstentum an Größe überragte.
Aber wie wenig war dieser große Besitz gesichert! Nur mit einem kriegerischen Aufwands, der Gefahren anderer Art, als die durch ihn fern gehalten werden sollten, für die Ruhe des Gemeinwesens in sich barg, hätte die ausgedehnte Herrschaft bewahrt werden können. Der Rat hat diesen Aufwand gescheut, wol deshalb, weil der städtische Haushalt durch die großen Unternehmungen der letzten Jahre schon überlastet war, und so ist die mühsam er-
*) Ub. V, 146. ") Ub. V, 151, 155.