Die Bürger im Kampfe mit ihren Herren.
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für Waloemar, als die Stedinger, wir wissen nicht aus welchen Gründen, im Jahre 1216 dennoch zu Erzbischof Gerhard übertraten/) Denn nun konnte dieser die Weser überschreiten, während gleichzeitig die Dänen wieder über die Elbe vorgingen. Unter solchen Umständen mußten im Jahre 1217 auch die bremischen Bürger ihren Frieden mit Gerhard machen.
Der Friede aber war nicht eine Unterwerfung. Die Kraft der Bürgerschaft war nicht gebrochen und der Erzbischof, umgeben von seinen Blutsfreunden, den Grafen von Oldenburg und von Hoya und dem Herrn von Stotel, konnte nicht daran denken, die Rechte der Bürger anzutasten. Der Bertrag, den er mit der Stadt, wie mit einer gleichberechtigten Macht, abschloß, sicherte dieser das ihr von Hartwich II. bestätigte Stadtrecht und alle Rechte, die sie seit dessen Zeiten ausgeübt hatte. Eine Urfehde beseitigte alle Klagen und Ansprüche, welche beide Parteien aus den vergangenen Streitigkeiten gegen einander erheben mochten, und eben jene Blutssreuude des Erzbischofs mußten sich, für den Fall daß dieser trotz vorgängiger Mahnung dem Vertrage zuwiderhandeln sollte, eidlich verpflichten der Stadt ihren Beistand zu leihen.")
Ein Rachezug, den Kaiser Otto und der Pfalzgraf durch das bremische Stift unternahmen, konnte an den Thatsachen der Versöhnung zwischen Gerhard und der Stadt und der eudgiltigen Vertreibung Waldemars nichts mehr ändern. Waldemar hat sein an Schicksalen und Abenteuern reiches Leben noch fast zwei Jahrzehnte fortgesetzt, zu einer Bedeutung hat er es nicht mehr gebracht. Sein Tod erfolgte erst im Jahre 1235 oder 1236, wahrscheinlich im Kloster Loccum.
Die Feindseligkeiten des Pfalzgrafen Heinrich gegen den Erzbischof überdauerten den Tod des Kaisers Otto, der einsam und
') Über die verschiedenen Vermutungen zur Erklärung dieses Schrittes s. Schumacher a. a. O. S. 170 Note 50. ") Ub. I, 103.