Druckschrift 
Die Selbstverwaltung der Gemeinden in Deutsch-Südwestafrika / von Otto Rheinen
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

Einleitung.

Durch die Verordnung des Reichskanzlers vom 28. Januar 1909 wurde in unserer Siedelungskolonie Deutsch-Südwestafrika, die von allen deutschen Kolonien die zahlreichste weisse Bevölkerung aufweist, die Selbst­verwaltung und die Beteiligung der Bevölkerung an der Verwaltung in durchgreifender Weise neu und einheitlich gestaltet. Durch diese Neuordnung kam die Kolonialver­waltung den Wünschen der südwestafrikanischen Be­völkerung, die in derUeberzeugung ihrer Leistungsfähigkeit schon seit Jahren nach grösserer Selbständigkeit und Teilnahme an der Schutzgebietsverwaltung gestrebt hatte, in weitem Masse entgegen.

Gänzlich neu war für das Schutzgebiet die jetzt dort eingeführte Gemeindeselbstverwaltung, die nach obiger Verordnung die Grundlage für die übrigen Selbstver­waltungsformen, die Bezirksverbände und den Landesrat, bildet. Die geschaffene Form der Gemeindeselbstver­waltung, bei deren gesetzlicher Regelung die heimischen Verwaltungserfahrungen mit den Anforderungen der be­sonderen kolonialen Verhältnisse in geschickter Weise verknüpft worden sind, ist für das koloniale Verwaltungs­recht von grossem Interesse.

Da dieser Rechtsstoff bisher noch keine eingehende Bearbeitung gefunden hat, so soll in den folgenden Aus­führungen der Versuch gemacht werden, nach einer allge­meinen Einführung eine übersichtliche Darstellung und Kritik dieser Verwaltungsform und ihrer gesamten Orga­nisation zu geben.

J