Einleitung.
Durch die Verordnung des Reichskanzlers vom 28. Januar 1909 wurde in unserer Siedelungskolonie Deutsch-Südwestafrika, die von allen deutschen Kolonien die zahlreichste weisse Bevölkerung aufweist, die Selbstverwaltung und die Beteiligung der Bevölkerung an der Verwaltung in durchgreifender Weise neu und einheitlich gestaltet. Durch diese Neuordnung kam die Kolonialverwaltung den Wünschen der südwestafrikanischen Bevölkerung, die in derUeberzeugung ihrer Leistungsfähigkeit schon seit Jahren nach grösserer Selbständigkeit und Teilnahme an der Schutzgebietsverwaltung gestrebt hatte, in weitem Masse entgegen.
Gänzlich neu war für das Schutzgebiet die jetzt dort eingeführte Gemeindeselbstverwaltung, die nach obiger Verordnung die Grundlage für die übrigen Selbstverwaltungsformen, die Bezirksverbände und den Landesrat, bildet. Die geschaffene Form der Gemeindeselbstverwaltung, bei deren gesetzlicher Regelung die heimischen Verwaltungserfahrungen mit den Anforderungen der besonderen kolonialen Verhältnisse in geschickter Weise verknüpft worden sind, ist für das koloniale Verwaltungsrecht von grossem Interesse.
Da dieser Rechtsstoff bisher noch keine eingehende Bearbeitung gefunden hat, so soll in den folgenden Ausführungen der Versuch gemacht werden, nach einer allgemeinen Einführung eine übersichtliche Darstellung und Kritik dieser Verwaltungsform und ihrer gesamten Organisation zu geben.
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