D-MZ
Kapitel 7.
Gerichtsbarkeit.
^^as Wort Schauri besagt sehr vieles: Eine ^ kleine Besprechung, eine Zusammenkunft, eine Versammlung, ein Gerichtstag, eine Gerichtssitzung, ein Prozeß, eine politische Unter- handlung. Das Schauri ist die Tätigkeit, in der ein Stationschef seine wichtigste Aufgabe sieht. Im Schauri hat er Recht zu sprechen und seinen Willen kundzutun. Im Schauri zeigt sich, ob er Fühlung mit den Eingeborenen hat, hier kommt alles zur Sprache was in seinem Bezirk vorgeht, hier kann auch jeder einzelne Mann seine Klagen vorbringen. Das Schauri findet in einer offenen Rundhütte statt, sie steht auf einem freien Platz. Die Türöffnung ist weit, die Wand reicht an den Seiten bis zur Brusthöhe. An der Hinterwand steht der Tisch und die Stühle für den Richter and seine Beisitzer. Das Schauribuch, Tinte und Feder sind aus dem Tisch geordnet. An, den Seitenwänden sind Bänke angebracht, aus denen die reichgekleideten Inder und Araber und andere angesehene Farbige sitzen. Europäern, die der Sitzung beiwohnen wollen, wird ein besonderer Stuhl hingesetzt. Um die Hütte herum stehen in dichten
Aatikiro.