Hausbau nach Lingeborenenart.
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Kapitel 8.
Hütten st euer.
Gerichtsbarkeit und die Steuererhebung sind diejenigen Einrich- tungen, welche breitere Volksschichten mit den herrschenden Europäern in Berührung bringen. Es ist hier, an letzter Stelle, noch die Hüttensteuer zu besprechen, eine ganz neue Einrichtung, die einen großen Fortschritt in der Verwaltung der Kolonie bedeutet.
Früher scheute man vor der Einführung allgemeiner Steuern znrück, weil man annahm, daß die immer noch zu Aufständen neigenden Eingeborenen dadurch aufgereizt würden. Im Bezirk Muanza wurde eine geringe Abgabe landschaftsweise erhoben. Jede Landschaft lieferte im Monat einige Ziegen und etwas Korn, außerdem einen Monat lang im Jahr eine Anzahl Tributarbeiter, 50—200 Mann je nach der Größe der Landschaft. Im Jahre 1899 wurden im Innern Hütten- steuern ausgeschrieben, für jede Hütte sollten jährlich 3 Rps. bezahlt werden. Von dem Ertrag sollte die Hälfte der Gonvernementskasse zugeführt werden, die andere Hälfte sollte dem Stationschef für Anlagen und Verbesserungen in seinem Bezirk zur Verfügung stehen.
Die Durchführung erforderte viel Arbeit und einige Energie, rief aber die erwarteten Schwierigkeiten bei den Eingeborenen nicht hervor. Praktisch gestaltete sich die Einführung der Hüttensteuer so: Die Sultane erhielten Befehl die Hütten ihres Landes zählen zu lassen und die Zahl anzugeben. Ein Neger zählt nur so weit, als seine Finger