Zweck.
Organisation.
Die deutsche Dtolonialgesellschaft.
n dem grundlegenden § 2 der Satzungen wurde der Zweck der Gesellschaft, wie folgt, festgestellt:
„Zwecke der Gesellschaft.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft verfolgt den Zweck:
1. die nationale Arbeit der deutschen Kolonisation zuzuwenden und. die Erkenntnis der Notwendigkeit derselben in immer weitere Kreise zu tragen;
2. die praktische Lösung kolonialer Fragen zu fördern;
3. deutsch-nationale Kolonisations-Unternehmungen anzuregen und zu unterstützen;
4. auf die geeignete Lösung der mit der deutschen Auswanderung zusammenhängenden Fragen hinzuwirken;
5. den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Deutschen im Auslande mit dem Vaterlande zu erhalten und zu kräftigen;
6. für alle auf diese Ziele gerichteten, in unserm Vaterlande getrennt auftretenden Bestrebungen einen Mittelpunkt zu bilden."
Die Organisation anlangend, erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch einen Vorstand, der aus 25 gewählten Mitgliedern und Vertretern derjenigen Abteilungen, die mindestens 100 Mitglieder zählen, besteht und das Recht hat, sich durch Zumahl um 25 Mitglieder zu verstärken. Dem Präsidenten stehen vier stellvertretende Präsidenten zur Seite, von denen der erste den Titel zweiter Präsident führt. Für die Uebergangszeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 1889 wurden jedoch ein erster, ein zweiter Präsident und vier stellvertretende Präsidenten gewählt. Der geschästsführende Ausschuß endlich besteht aus den Präsidenten und 14 von dem Vorstände aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern.
52