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Französische Agrarpolitik in Algerien : eine kolonialpolitische Studie / von Günther K. Anton
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Sechstes Kapitel.

Die algerische Bodenyerfassimg zur Zeit der französischen Besitzergreifung.

Wenn ich die Mafsnahmen zur Umwandlung der algerischen Bodenverfassung überblicke, so treten mir drei Gründe entgegen, welche die französische Politik zu dem Versuche bewogen zu haben scheinen, an Stelle dieser Ver­fassung die französische zu setzen.

Zunächst sagte sich der Staat, dafs das beste, wo nicht ausschliefsliche Mittel, seinen eigenen Besitz zu erkennen, in der Klärung der für ihn sehr verworrenen muselmännischen Besitzverhältnisse bestünde. Ein Inventar des türkischen Staatsbesitzes war ihm nicht hinterlassen worden, weder Kataster noch Grundbuch gab es in Algerien; wie sollte er seine Erbschaft erkennen? Wohl kaum auf einem anderen Wege als dadurch, dafs er die Eingebornen aufforderte, ihre Rechte auf den Boden nachzuweisen, dessen Nutzung sie ausübten.

Der Staat sagte sich weiter: Ich mufs meine Beamten zu den Eingebornen senden, damit diese ihre Besitzrechte ihnen nachweisen. Warum soll ich da nicht zugleich diese Besitzrechte zu solchen gestalten, die es meinen Kolonisten ermöglichen, von den Eingebornen Land zu erwerben, welches ihnen hinterher, weil ich den Verkäufer zum un­bestreitbaren Eigentümer machte, von dritten Personen nicht