Print 
Französische Agrarpolitik in Algerien : eine kolonialpolitische Studie / von Günther K. Anton
Place and Date of Creation
Page
27
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Drittes Kapitel.

Die Kolonisation der Staatsländereien im Wege der Konzession und des Verkaufes.

Wenn wir von den Ausnahmefällen absehen, in denen die Regierung einer Kolonialgesellschaft eine gröfsere 20 000 bis 100000 Hektar umfassende Fläche zu dem Behufe über­wies, dafs sie ihrerseits Dörfer anlege und sie besiedeln lasse, so stellt sich die Kolonisation des Staatslandes folgender- mafsen dar.

Die Verwaltung suchte sich ein Territorium aus, das ihr zur Besiedlung geeignet erschien. SoAveit der Boden nicht dem Staate bereits gehörte, erwarb sie ihn durch Kauf und Enteignung. Dann entwarf sie den Plan eines Dorfes, legte Strafsen und Zufuhnvege an, sorgte für Trinkwasser und errichtete die öffentlichen Gebäude, Rathaus, Schule, Kirche und Waschhaus. Hierauf erfolgte die Bildung der Landlose, bei welcher drei Arten unterschieden wurden: Dorflose, die durchschnittlich 30 Hektar Land und das im Dorfe gelegene Wohnhaus, beziehungsweise den Platz für dasselbe umfafsten; industrielle Lose, von geringerer Fläche, welche für die in jedem Kolonisationscentrum von der Ver­waltung .anzusiedelnden Handwerker, den Schmied, den Zimmermann und andere bestimmt Avaren und deshalb