Zweites Kapitel. Die Staatsländereieil.
Am 5. Juli 1830 hatte der Dey von Algier Land und Herrschaft an Frankreich abgetreten, womit jedoch die Eroberung des Landes keineswegs beendet war. Sie nahm vielmehr erst ihren Anfang, und es bedurfte sehr erheblicher und lange dauernder Anstrengungen, bis die in jenen Tagen erste Militärmacht Europas die durch Gewöhnung an das Klima und Kenntnis des schwer zugänglichen Landes ihr überlegenen Eingeborenen endgültig unterworfen hatte. Nur einige der wichtigsten Ereignisse dieses fortwährenden Feldzuges, welcher der französischen Armee zu vortrefflicher Schulung diente, will ich hier in Erinnerung rufen.
Die Küstenstädte Oran, der bedeutendste Ort des westlichen Algerien, und Bona im Osten werden besetzt, Vorstöfse in das Innere des Teil werden ausgeführt, und es hat den Anschein, als wolle Frankreich mit dem Besitze einiger Küstenstationen sich begnügen. Da ersteht ihm im Emir Abdelkader ein Gegner, der die Franzosen zur vollständigen Eroberung Algeriens zwingt. Der Vertrag von der Tafna, vom 80. Mai 1837, beschränkt die französische Herrschaft auf den schmalen Küstensaum. Noch im Herbst desselben Jahres erstürmen die Franzosen das im Vorjahr