Einleitung.
Seit den Tagen, da das deutsche Volk aufjubelte bei der freudigen Kunde, wieder ein geeintes Vaterland unter einem deutschen Kaiser zu besitzen, und Wilhelm I. im Prunksaal zu Versailles den ihm von den deutschen Fürsten auf Veranlassung des Königs Ludwigs II. von Bayern angebotenen Kaisertitel annahm, sind dem deutschen Kaisertume zwei große Aufgaben zugefallen, deren Erfüllung im Rahmen der Reichsverfassung dem Träger der Kaiserkrone nicht vorgesehen war. Die erste brachten die Friedenspräliminarien von Versailles vom 26. Februar 1871. Hier wurde Elsaß-Lothringen an das deutsche Reich zu vollem Souveränitäts- und Eigentumsrechte abgetreten und in der Folgezeit dem Kaiser die Ausübung der gesamten elsaßlothringischen Staatsgewalt übertragen.
Die zweite große Aufgabe, die den Wirkungskreis des Kaisers bedeutend erweitern sollte, erwuchs aus der nach der politischen Einigung mächtig aufblühenden Weltmachtstellung des deutschen Reiches und seiner Begleiterscheinung, der Teilnahme des deutschen Handels an dem Weltverkehr. Das deutsche Reich wurde vor die wirtschaftliche und politische Notwendigkeit einer aktiven Kolonialpolitik gestellt; denn dem Unternehmungsgeiste deutscher Kaufleute im Auslande mußte das neue deutsche Reich in den 80 er Jahren des vorigen Jahrhunderts folgen, wollte es deren Interessen, die ja zu seinen ureigenen wurden, gemäß seiner völkerrechtlichen Stellung gebührend schützen. Die Erfahrung lehrte bald, daß der Schutz des deutschen Handels in der Südsee und in