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Betriebsverhältnisse der Farmen des mittleren Hererolandes (Deutsch-Südwestafrika) / von Johannes Gad
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II. Die Wirtschafts-Begründung.

Ohne ins Einzelne zu gehen, möge zunächst die Entwicklungsgeschichte der südwestafrikanischen Farmwirtschaft in kurzen Zügen skizziert werden; so­dann sind zu ihrer Erklärung auch jene Maßnahmen der Regierung zu erörtern, die gemeinhin unter der BezeichnungSiedlungspolitik zusammengefaßt werden. Schon 1835 versuchte ein Engländer unser heutiges Schutzgebiet wirtschaftlich auszunutzen, indem er einen Ausfuhrhandel mit Rindvieh über die Walfischbai einzurichten bestrebt war; freilich, ohne Erfolge zu erzielen. Eine ähnliche Ausnutzung des Landes schwebte auch Lüderitz vor, als er nach Abschluß von Verträgen mit Eingeborenenstämmen im Jahre 1884 bei Angra Pequena (der heutigen Lüderitzbucht) die deutsche Flagge hißte. Dieser Plan war in­sofern richtig, als gerade die großen Herden der Eingeborenen in Sonderheit der Hereros ganz bedeutende Wertobjekte für den Europäer darstellten, die er bei guter Organisation durch Tausch billig zu erhalten hoffen konnte. Doch sowohl zum Transporte des Viehes durch den wüsten Küstenstrich, wie auch zur Organisation seiner Verschiffung nach dem Kaplande gehörten Geldmittel, wie sie weder Lüderitz noch den übrigen ersten Ansiedlern zur Verfügung standen. Lüderitz selbst starb sehr bald darauf und sein Erbe trat die Deutsche Kolonialgesellschaft an (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen großen Propaganda-Verein!) Doch auch diese Erwerbsgesellschaft war nicht imstande, genügende Kapitalien zur wirklichen Erschließung des Landes aufzubringen, und das gleiche Schicksal teilten andere Landgesellschaften, die zur Lösung eben dieser Aufgabe gegründet wurden.

Anfangs war es die Absicht der Roichsregierung noch unter Bismarck, Südwestafrika wohl unter den politischen Schutz des Reiches zu stellen, seine wirtschaftliche Erschließung aber nach englischem Muster konzessio­nierten Landgesellschaften zu überlassen. Zu diesem Zwecke wurden jene Gesellschaften mit großem Landbesitze und sogar mit Hoheitsrechten ausgestattet. Indessen, man wich von dem oft bewährten englischen Muster in einem sehr wichtigen Punkte ab; die Gewährung der wertvollen Privilegien wurde nicht an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft, die geeignet gewesen wären, die Erschließung des Landes durch die Gesellschaften sicher zu stellen, sondern man verließ sich ganz auf den guten Willen und das Können der Landgesellschaften. In seinem Vertrauen auf Beides sollte man sich bald schwer getäuscht sehen. Teils brachten die Gesellschaften wie schon erwähnt am deutschen Welt­markt gar nicht genug Kapitalien zusammen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Teils lag ihnen aber auch an der Erfüllung dieser sehr wenig. Ihr