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Betriebsverhältnisse der Farmen des mittleren Hererolandes (Deutsch-Südwestafrika) / von Johannes Gad
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I. Die Grundlagen der Farmwirtschaft.

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Es beziehen sich hierbei die Angaben unter

a) auf Stückgut Tarifklasse I

b)

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II oder

Wagenladung

IV

c)

Stückgut

III oder

Wagenladung

V

d)

Wagenladung

VI.

Tarifklasse II (resp. IV) umfassen unter anderem folgende Waren: Umzugsgut, Maschinen, Eisenwaren und Tabak (Landesprodukte).

Tarifklasse III (resp. V): Bauholz, Bäume und Pflanzen, Zement, Steine, Draht und Pfostenmaterial, Viehsalz, Erzeugnisse des Feld- und Gartenbaues in Südwestafrika sowie Produkte der Viehzucht; ferner: Geräte für die Landwirtschaft, Handwerkszeug, Viehtränken, Wellblech u. a. m. Tarifklasse VI gilt nur für Erze, Kalk u. dgl. für ganze Wagenladungen und spielt für die Farmwirtschaft daher direkt gar keine Rolle.

Tarifklasse I umfaßt alle, nicht in andern Klassen aufgenommenen Güter, vor allem aber auch importiertes Getreide, wie es zur Ernährung der Eingeborenen heute noch allgemein benötigt wird.

Die Betrachtung der angeführten Zahlen bestätigt, was schon früher angeführt wurde, daß die Transportkosten im Binnenverkehr der Kolonie sehr bedeutende sind. Es sei dies noch an einem besonders wichtigen Beispiele gezeigt, nämlich an den Kosten, die der Transport eines Doppelzentners auf einer Farm unseres Gebietes pro­duzierten Maises an den Hafen verursachen würde; diese schwanken zwischen 45 Mark einerseits und 1314 Mark andrerseits und betragen im Durch­schnitte 7,57 Mark. Setzen wir als Wert des Produktes den Preis, den der Mais 1912 in Swakopmund hatte, nämlich 20 Mark für den Doppelzentner an, so betragen die Transportkosten 2070% dieses Wertes, d. h. dem Farmer würden nur 3080% des Preises verbleiben, er würde für den Doppelzentner Mais tatsächlich nur 616 Mark, im Durchschnitt 12,43 Mark, erhalten. Dies Beispiel zeigt zugleich die große Verschiedenheit der einzelnen Farmen inbezug auf ihre wirtschaftliche Lage.

Besonders sei noch darauf aufmerksam gemacht, ein wie geringer Anteil der Gesamtunkosten auf den unumgänglichen Wagentransport entfällt. Hier­aus folgt die beachtenswerte Tatsache, daß eine weitsichtige Tarifpolitik der Regierung wo hl im Stande wäre, ungeheuer viel für die wirtschaftliche Entwicklung zu tun. Was in dieser Hinsicht möglich ist, zeigt ja das Beispiel der südafrikanischen Union: in Rhodesien wurde der Ackerbau ermöglicht, weil die Bahnen den Zentner Mais, gleichgültig auf welche Entfernung, also auch aus dem Innersten dieses Gebiets, für den Einheitspreis von 1 Schillng in den Hafen (Kapstadt) beförderten.

2. Die Absatzverhältnisse.

Die Absatzverhältnisse für Farm-Erzeugnisse, wie sie zur Zeit unserer Be­arbeitung herrschen, sind ein Spiegelbild der gesamten wirtschaftlichen Lage im

4 Gad, Bctriebsrerhältnisse der Farmen.