I.
Es sind jetzt 30 Jahre vergangen, seit die englische Regierung durch eine Thronrede der Königin Viktoria ihre Absicht kundgab, sich mit den bedeutenderen kolonialen Regierungen zwecks Beratung gemeinsamer Angelegenheiten in Verbindung zu setzen, und in Ausführung dieses Entschlusses zum fünfzigjährigen Regierungsjubiläum der Königin-Kaiserin im Jahre 1887 die erste Kolonialkonferenz nach London berief.
Die in der Thronrede für diesen Schritt angegebenen Gründe muten uns Deutsche, die wir gewohnt sind, in den Bewohnern der britischen Inseln die Welt- und Kolonialpolitiker von alters her zu erblicken, seltsam genug an. Sie wurden gefunden in dem wachsenden Interesse der Bewohner des Mutterlandes an der Wohlfahrt der kolonialen und indischen Untertanen und in dem auf allen Seiten rege gewordenen Wunsch, „die Bande, welche die verschiedenen Teile des Reiches umschließen, fester zu gestalten“.
Man muß es sich, um diese Motivierung würdigen zu können, erst klar machen, daß tatsächlich der Begriff und die Vorstellung des „Greater Britain“, des „Empire“ als eines Weltreiches, in dem unter dem „Union-Jack“ die verschiedenen von England ausgegangenen Siedlungen bei mehr oder minder weitgehendem Selhstverwaltungsrecht der einzelnen Glieder zusammengefaßt sind, erst verhältnismäßig jungen Datums sind und nicht weiter zurückreichen, als in die sechziger und siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts.
Erst das Viktorianische Zeitalter hat ja auch — nachdem mit der Unabhängigkeitserklärung der V ereinigten Staaten von Amerika das alte Kolonialsystem Englands zusammengebrochen war — jene großen staatlichen Gemeinwesen über See entstehen sehen, die, zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht viel mehr als Flottenstützpunkte der englischen Seemacht, oder
Lejeune-Jung, Kolonial- und Reichskonferenzen. 1