Abichrist K. 1K403.
Berlin, den 16. November 1894.
Nachdem Euer Wohlgeboren die Absicht mitgetheilt haben, ein Buch über Ihre Reise» iu Kamerun in den Jahren 1886
1892 zu veröffentlichen, dagegen der Ihnen vertragsmäßig obliegenden Pflicht, die Genehmigung hierzu einzuholen, erst zu einer Zeit nachgekommen sind, als das Buch bereits druck- uud ausgabefertig vorlag, will ich Ihnen die Genehmigung ohne Kenntniß von dem Inhalt hierdurch ertheileu. Bestimmend hierfür ist der Umstand, daß Ihnen aus einer Nersagung der Genehmigung ein nicht unbeträchtlicher materieller Schade erwachsen würde, uud andererseits die Erwägung, daß Ihre Tlmtigteit iu Kamerun bereits auf Grund des aktenmäßigen Materials im Reichstage Seitens der Kaiserlichen Regierung ihre Würdigung gefunden hat, fo daß kein Grnnd vorliegt, Sie in ^ln>'l Pubiitationsireibeit zu beschränken. Voraussetzung für die Genehmigung ist, daß Sie dieses Schreibe» auf eiuem besonderen Blatt Ilireo Buches bei der Herausgabe unverändert znm Abdruck bringen. Ihre Entschließung hierüber sehe ich umgehend eutgegen.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: gez. Käufer.
An
Herrn I>, Zintgraff, Wohlgeborcn.
Hier.