An den Keser!
Im Augenblicke, wo mein Buch „Nord-Kamerun" die Ocffentlichkeit erblickeu sollte, erhob das hohe Auswärtige Amt gegen sein Erscheinen Einspruch, weil ich die s. Z. vertragsmäßig ausbednngene Genehmigung des Auswärtigen Amtes zur Veröffentlichung des Buches nicht eingeholt hätte. In der That war dies auch meinerseits vernachlässigt worden, da ich Grund zu der Annahme hatte, daß eine stillschweigende Genehmigung seitens des Amtes vorliege, und das um so mehr, als ich bereits im !^anse des verflossenen Sommers den Reichskanzler unter Hinweis darauf, daß ich mit dem Schreiben eines Buches über meine Expeditionen beschäftigt sei, um die Erlaubniß znr Benutzung meiner alten Berichte an das Auswärtige Amt gebeten hatte, was mir auch, soweit diese schon im amtlichen Kvlonialblatte oder dessen Beilage erschienen waren, bereitwilligst gestattet worden ist. Trotzdem beeilte ich mich das Versäumte nachzuholen, um ein zeitgemäßes Erscheinen des Buches uicht zu verhindern, und auf mein diesbezügliches Schreiben erhielt ich deu nachstehend wörtlich abgedruckten Bescheid.
Berliu, 19. November 1894.
Zintgraff.