Anhang 1
Ein Auswanderervertrag der Frankfurter Kompagnie von 1685.
Isaac Schäffer und Frau schließen mit der Frankfurter Kompagnie einen Ansiedelungsvertrag über 50 Morgen zu rodendes Land in Pennsylvanien, Frankfurt 1685 Mai 1.
Or. FMB B 890 b, Pergament, 35, 8 / 22, 4 cm, gefaltet. Vgl. Oswald Seidensticker, Die erste deutsche Einwanderung in Amerika und die Gründung von German- town im Jahre 1683, Philadelphia 1883. S. 56. J. Daniel Rupp, A collection of thirty thousand names of German, Swiss, Dutch, French and other Immigrants in Pennsylvania from 1727 to 1776. Leipzig 1931. 4. Aufl. Anhang.
Im Nahmen Gottes Haben Johann Jacob Schütz, Jacob von de Walle und Daniel Behagel vor sich und im Nahmen dero Mitgenossen Pennsylvanischcr Com- pagnie zu Franckfurth am Mayn in Teutschland und Consorten, alß Erbverlehner an einen Theil, mit mir Isaack Schäffer, meines alters 26 Jahr, meiner Hand- tierung ein Ackersmann, und mit mir Gertraud, Niclaß Keupers Tochter, dessen Haußfrauwen meines alters 26 Jahr, alß Erbbeständern, anderen theilß, nachfolgender gestalt contrahiret und geschlossen.
1. Sollen und wollen wir Eheleuthe unß sampt unserm Kind und gehöriger Noth- durft auf unsere alleinige Kosten, so bald möglich, von hier über Engellannd nacher Pennsylvania in Americam begeben.
2. Die von besagter Compagnie dortigem Sachewalter muß daselbsten im Wald angewiesene fünfzig Morgen oder acker Landes in / in Bau bringen, das darauf befindliche Gehöltz ausrotten, und benöthigte Wohnung Scheuer und Stallungen vor unß daselbst auf unsere Kosten anrichten, auch
3. der Compagnie von jedem Acker oder Morgen jährlich einen halben Englischen Schilling oder ein halb Kopfstück Erb Pacht, (welcher Zinß am Ende des andern Jahres vom Tag unserer Ankunft in Pennsylvanien das erste mahl gereicht werden soll) erlegen.
4. Gegen solchen jährlich richtig eingelieferten Erb-Pacht sollen und wollen wir, unßere Kinder und Kindskinder, so lang unßer Geschlecht, Manns- und Weibs- Linien wehret, auf besagten von unß erbauten Güthern bleiben und ohnvertrieben seyn.
5. Däfern aber unßer Geschlecht über kurtz oder lang gar absterben solte, so soll dieses Land sampt dessen Besserung der oftbesagten Compagnie, alß Erb- Lehen-Herren wieder völlig heimfallen.
6/6. Weilen wir die Mittel unß Selbsten dahin zu verfügen nicht haben, sondern von ofterw. Compagnie vorgeschossen empfangen, also versprechen wir deme absonderlich hierüber verfertigten Vergleich unter Gottes Hülf unverbrüchlich nachzukommen. Alles getreulich und sonder Gefährde, dessen zu waarer Urkund ist dieser Contract deremahl originaliter auf Pergamen unter beyderseit. Contra-
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