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Gedanken über Gemeinheitstheilungen und Vererbpachtungen geistlicher Grundstücke : auch Aufhebung der Spanndienste, insonderheit des Zwangdienstes der Unterthanen / Von Albrecht Friedrich Jahn, Königlich Preußischem Justizrathe ...
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Sechster Abschnitt.

Ueber Vembpachtung der Pfarrgrundstücke.

I^on oulvls leclvrl snüirorlvs pliioebo; I^eocor et suäicor nec inilll <juis^it8 xl,cet»

Erste Abtheilung.

Vortheile.

Aie vöttheilhaftcsie Benutzung der PfarrMndstücke kann nicht bei eigener Bewirthschaftung > nicht bei Bewirthschaftung zur Hälfte, nicht bei Zcitverpach, rung, sondern Nur bei Erbverpachtung statt haben. Sie ist die vvrkheilhasteste und zwar in Hinsicht der Grundstücke sowohl, als der Pfarreinkünfte.

Denn kann und wird wohl je ein Zeitpachter oder Halbenmann das thun, was man von einem

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