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Verlage No. 1.
Seine Königliche Majestät von Preußen ». Unser allergnädigsier Herr, lassen dem Jusiizrath Iahn auf seine Vorstellung vom Hten dieses, wegen der nachgesuchten Erhöhung der Diäten der Protokollführer und Feldmesser, ungleichen der Vermessungsgebühren, in Gemeinheitstheilungs-Fällen, hiedurch eröffnen: daß bei den angezeigten Umständen beschlossen worden ist, in allen Aemter-Separationssachen :
1) dem Protokollführer die täglichen Diäten mit Einem Thaler, und
2) dem Feldmesser die höher» Gebühren dergestalt zu bewilligen, daß sie
3) die Diäten nach dem Saß von zwei Thaler für den Tag und
b) statt der in §. 25. des Feldmesser-Reglements vom azsien Sept. 1772. bestimmten Sätze, der Vermessnngsgebühren, eine billige Zulage, und zwar: