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Fünfter Abschnitt.
Gemeinheitsaufhebungs-Termine oder von der Verfahrungsart bei Gemeinheitstheilungen.
^ie Mannigfaltigkeit der zur Vollendung der Aufhebungen abzuhandelnden Gegenstände macht mehrere Termine nothwendig. Sie lassen sich unter folgende zusammen fassen.
I. Einleitungs-Termine;
II. Erklärungs-Termin über die geschehene Bvni- tirnng, angenommene Klassifikatious- und Aus- gleichungsfatze;
III. Termin wegen Vererbpachtung der geistlichen Grundstücke, wenn solche mit der Theilung verbunden wird;
IV. Erklärungs- Termin über den SeparationsPlan, dessen Annehmung oder Erinnerung und Subreparkition;
V. der Termin zur Vorlegung und Vollziehung des Separations-Rezesses.