Erster Abschnitt.
Staatsglückftligkeit durch Landwirthschaft, besonders durch Gememheitsaufhebungm.
2lSenn ich als völlig entschiedene und allgemein anerkannte Wahrheit voraussetzen darf, daß höchstmögliche politische Glückseligkeit der Hauptzweck jeder Staatsverfassung sey; so kann ich auch mit allem Rechte behaupten, daß Nachdenken und Bemühen für Verbesserung der ersten Nahrungszweige, der sichersten und reichsten Erwerbs - und Wohl- standsgucllcn, jedem Staatsdiener, so wie jedem Menschen- und Vaterlandsfreuude, eine eben so heilige als angenehme Pflicht bleiben müsse. Was bietet sich aber da dem forschenden und sorgsamen Staats- und Menschenfreunde ungesuchter dar, als ländliche Oekonomie? Denn diese beschäftiget sich, indem städtische Betriebsamkeit nur auf Erzeugnisse der Kunst stehet, mit den ersten und unentbehrlich-
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