i55
Beilage
No. 5.
An
,jn hohes General»
Direktorium.
Allerdurchlauchtigstex rc.
Der Krcissyndikus Iahn erstattet aä Letcript. vom ?ten Januar 3 . 6 . in Betreff der Aufhebung und nähern Bestimmung des §. iZ9- Th. i. Tit.
22. des Allg. L. R. den allerhöchst« befohlenen gutachtlichen Bericht al- lerunterthanigst.
Ewr. Königliche Majestät haben in dem Hof- rescripte vom Januar d. I. über die Aufhebung oder Modificirung der Disposition des L. N. Th. I. Tit. 22. §. iz9.
wornach bei Hütungsservituten nur der Eigenthümer des belasteten Grundstücks, nicht aber der Hütungsberechtigte, auf die Aufhebung der Gemeinheit anzutragen befugt ist, mit Rücksicht auf die Forsiökonomie und im bejahenden Falle,
über die Grundsätze, nach welchen der Berechtigte abzufinden seyn würde,