Heft 
(2008) Bd. 5. [Wohnen]
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Denkmalpflege in Bremen Heft 5

Uwe Schwartz

Mietwohnungsbau in Bremerhaven zwischen den Weltkriegen

Das Ende des Kaiserreichs 1918 und die Gründung der Weimarer Republik verän­derten in Deutschland die Voraussetzungen für den Mietwohnungsbau ganz erheblich. Hatten bis in die Zeit vor dem Ersten Welt­krieg private Investoren in zum Teil speku­lativer Art und Weise Mietshäuser errichtet, um damit einer bestehenden oder noch zu erwartenden Nachfrage zu entsprechen, führ­te der hohe Anspruch an soziale Gerechtig­keit in der Weimarer Verfassung dazu, dass die private Bautätigkeit im Mietwohnungs­bau nahezu vollständig zum Erliegen kam. Die Reichsregierung hatte in die neue Ver­fassung im Artikel 155 den Anspruch eines jeden Deutschen auf eine gesunde Wohnung aufgenommen und mit Instrumentarien der Wohnungszwangswirtschaft die Mietpreise auf das Niveau der Vorkriegszeit begrenzt, eine Maßnahme, die sich nicht mit den Ren­diteerwartungen privater Bauherren verein­baren ließ. Die fehlende Neubautätigkeit und die vielen Kriegsheimkehrer führten dann in den Inflationsjahren nach dem Ersten Welt­krieg zu einer großen Wohnungsnot, die be­sonders die sozial Schwachen mit aller Här­te traf.

Der Staat und die Kommunen muss- ten reagieren: Sie förderten mit öffentlichen Mitteln in Form von Baukostenzuschüssen, Hauszinssteuerhypotheken 1 , durch Bürg­schaftsübernahmen oder die Besorgung von Sparkassen-Hypotheken die Bauwirtschaft. In seltenen Fällen trat die Stadt selbst als Bauherr auf, da hier die Erfahrung fehlte oder in den ersten Nachkriegsjahren oft schlechte Erfah­rungen mit der Verwaltung stadteigener Woh­nungen gemacht worden waren. Die Bauträ­ger waren in der Zwischenkriegszeit deshalb

überwiegend gemeinnützige Bauvereine und Genossenschaften, die mit den Einlagen ih­rer Mitglieder und den staatlichen Fördermaß­nahmen in der Lage waren, größere Baumaß­nahmen zu finanzieren. Auch wenn die ersten Baugenossenschaften bereits in den 1890er- Jahren gegründet worden waren, so waren die 1920er-Jahre die eigentliche Geburtsstunde der großen Wohnungsbaugesellschaften, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ei­nen Großteil der Neubauten für den Woh­nungsmarkt ermöglichten.

Diese allgemeine Charakterisierung des Mietwohnungsbaus zwischen den Weltkriegen in Deutschland lässt sich auch auf die Situa­tion an der Unterweser übertragen. Als 1929 die Stadtbauräte der damals noch selbstständi­gen Kommunen Wesermünde und Bremerha­ven, Wilhelm Kunz und Julius Hagedorn, den Wohnungsbau der letzten zehn Jahre Revue passieren ließen 2 , wurden trotz teilweise ähn­licher Problemlage aber auch die Unterschiede in der Wohnungspolitik zwischen beiden Ge­meinden deutlich.

In Wesermünde war das Stadtbauamt nur in Ausnahmefällen als Bauherr aufgetreten. Mit dem Wasserturm in Wulsdorf (1927), der aus Gründen der Rentabilität auch Woh­nungen enthielt, dem Ibbrigheim für Fischar­beiterinnen des nahe gelegenen Fischereiha­fens (1930) und einer Obdachlosensiedlung an der Langener Landstraße (1929) entstan­den nur wenige öffentliche Bauten für den Wohnungsmarkt. Den Wohnungsbau über­nahmen hier sechs Baugenossenschaften, die teilweise schon vor dem Ersten Weltkrieg ent­standen waren. Der mitgliederstärkste dieser Bauvereine, der Gemeinnützige Bauverein Geestemünde, war aber erst 1918 auf Initiative