Denkmalpflege in Bremen Heft 5
Uwe Schwartz
Mietwohnungsbau in Bremerhaven zwischen den Weltkriegen
Das Ende des Kaiserreichs 1918 und die Gründung der Weimarer Republik veränderten in Deutschland die Voraussetzungen für den Mietwohnungsbau ganz erheblich. Hatten bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg private Investoren in zum Teil spekulativer Art und Weise Mietshäuser errichtet, um damit einer bestehenden oder noch zu erwartenden Nachfrage zu entsprechen, führte der hohe Anspruch an soziale Gerechtigkeit in der Weimarer Verfassung dazu, dass die private Bautätigkeit im Mietwohnungsbau nahezu vollständig zum Erliegen kam. Die Reichsregierung hatte in die neue Verfassung im Artikel 155 den Anspruch eines jeden Deutschen auf eine gesunde Wohnung aufgenommen und mit Instrumentarien der Wohnungszwangswirtschaft die Mietpreise auf das Niveau der Vorkriegszeit begrenzt, eine Maßnahme, die sich nicht mit den Renditeerwartungen privater Bauherren vereinbaren ließ. Die fehlende Neubautätigkeit und die vielen Kriegsheimkehrer führten dann in den Inflationsjahren nach dem Ersten Weltkrieg zu einer großen Wohnungsnot, die besonders die sozial Schwachen mit aller Härte traf.
Der Staat und die Kommunen muss- ten reagieren: Sie förderten mit öffentlichen Mitteln in Form von Baukostenzuschüssen, Hauszinssteuerhypotheken 1 , durch Bürgschaftsübernahmen oder die Besorgung von Sparkassen-Hypotheken die Bauwirtschaft. In seltenen Fällen trat die Stadt selbst als Bauherr auf, da hier die Erfahrung fehlte oder in den ersten Nachkriegsjahren oft schlechte Erfahrungen mit der Verwaltung stadteigener Wohnungen gemacht worden waren. Die Bauträger waren in der Zwischenkriegszeit deshalb
überwiegend gemeinnützige Bauvereine und Genossenschaften, die mit den Einlagen ihrer Mitglieder und den staatlichen Fördermaßnahmen in der Lage waren, größere Baumaßnahmen zu finanzieren. Auch wenn die ersten Baugenossenschaften bereits in den 1890er- Jahren gegründet worden waren, so waren die 1920er-Jahre die eigentliche Geburtsstunde der großen Wohnungsbaugesellschaften, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen Großteil der Neubauten für den Wohnungsmarkt ermöglichten.
Diese allgemeine Charakterisierung des Mietwohnungsbaus zwischen den Weltkriegen in Deutschland lässt sich auch auf die Situation an der Unterweser übertragen. Als 1929 die Stadtbauräte der damals noch selbstständigen Kommunen Wesermünde und Bremerhaven, Wilhelm Kunz und Julius Hagedorn, den Wohnungsbau der letzten zehn Jahre Revue passieren ließen 2 , wurden trotz teilweise ähnlicher Problemlage aber auch die Unterschiede in der Wohnungspolitik zwischen beiden Gemeinden deutlich.
In Wesermünde war das Stadtbauamt nur in Ausnahmefällen als Bauherr aufgetreten. Mit dem Wasserturm in Wulsdorf (1927), der aus Gründen der Rentabilität auch Wohnungen enthielt, dem Ibbrigheim für Fischarbeiterinnen des nahe gelegenen Fischereihafens (1930) und einer Obdachlosensiedlung an der Langener Landstraße (1929) entstanden nur wenige öffentliche Bauten für den Wohnungsmarkt. Den Wohnungsbau übernahmen hier sechs Baugenossenschaften, die teilweise schon vor dem Ersten Weltkrieg entstanden waren. Der mitgliederstärkste dieser Bauvereine, der Gemeinnützige Bauverein Geestemünde, war aber erst 1918 auf Initiative