Denkmalpflege in Bremen Heft 5
Gudrun Spengler
Typische Instandsetzungsarbeiten am »Bremer Haus«
Bei den in die bremische Denkmalliste eingetragenen Gebäuden wird unterschieden zwischen Einzel- und Ensembledenkmälern. Die Mehrzahl der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Bremen sind Ensembledenkmäler vom Typ »Bremer Haus«. Bei diesen Denkmälern ist das äußere, das Straßenbild prägende Erscheinungsbild geschützt. Deshalb stehen bei einer Fassadenrenovierung die Arbeiten im Vordergrund, die der Erhaltung des straßenseitigen Erscheinungsbildes dienen. Die Einzeldenkmäler stehen in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz, sodass auch bei Arbeiten, die der Erhaltung der inneren historischen Bausubstanz und Ausstattung dienen, die Denkmalpflege zu beteiligen ist. Dazu können je nach Bedeutung des Objektes auch aufwendige Restaurierungsarbeiten gehören, wenn beispielsweise Stuckdecken, Wandbemalungen, Holzvertäfelungen, Parkettfußböden und weitere historische Baudetails instand zu setzen sind.
Die häufigste Instandsetzungsmaßnahme ist wohl der Fassadenanstrich. Es bietet sich an, im Zuge dieser Arbeiten auch notwendige Reparaturen oder Ergänzungen an den Stuckelementen durchzufuhren. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten notwendig, weil es sich um Schäden durch Verwitterung handelt. Es gibt aber auch solche Fassaden, bei denen der Stuck in größerem Umfang fehlt. Hier werden dann oft Rekonstruktionsmaßnahmen ausgeführt, um das ursprüngliche Erscheinungsbild der Fassade wiederherzustellen und das Ensemble optisch wieder einheitlich erscheinen zu lassen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchfuhrung von Fenstererneuerungen. Den Abschluss einer Fassadenrenovierung bildet oft die Sanierung der Treppenanlagen einschließ-
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lieh der dazugehörigen Terrassenvorbauten, nicht selten in Verbindung mit der Instandsetzung der Vorgartengitter oder deren Erneuerung. Zugleich werden dann auch oft die Wintergärten auf den Terrassenvorbauten instand gesetzt oder vielfach sogar rekonstruiert.
Zu den Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes verändern und teilweise sogar erheblich beeinträchtigen können, zählen die heute vielfach durchgeführten Dachgeschossausbauten. Dabei wird oft die Dachdeckung erneuert, und die bislang nur als Dachboden genutzten Dachgeschosse erhalten notwendigerweise zur ausreichenden Belichtung und Belüftung große Dachflächenfenster oder Dachgauben. Teilweise wird sogar der Einbau von Loggien gewünscht. Bei der Entscheidung für oder gegen solche Maßnahmen ist immer die Bedeutung des Objektes zu berücksichtigen. Was eventuell bei einem Gebäude innerhalb eines Ensembles noch akzeptiert werden kann, muss oft bei einem Einzeldenkmal abgelehnt werden.
Ein Ensemble besteht aus einer Aneinanderreihung mehrerer Hausfassaden, die insgesamt ein geschlossenes Straßenbild darstellen. Damit diese Gesamtwirkung nicht gestört wird, sollten für die Fassadenanstriche der einzelnen Gebäude keine zu stark voneinander abweichenden Farbtöne verwendet werden. Eine leichte Differenzierung der Farben wird das Erscheinungsbild eines Ensembles jedoch nicht beeinträchtigen. Bei der Festlegung der Farbgebung kann es hilfreich sein, sich an dem sogenannten Hellbezugswert der Farbtöne, der auf den Farbtonkarten angegeben wird, zu orientieren. Zu dunkle und kräftige Farbtöne können damit vermieden werden. Dabei können die Farbkarten der verschiedenen Hersteller nur