Heft 
(2008) Bd. 5. [Wohnen]
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Denkmalpflege in Bremen Heft 5

Gudrun Spengler

Typische Instandsetzungsarbeiten am »Bremer Haus«

Bei den in die bremische Denkmalliste einge­tragenen Gebäuden wird unterschieden zwi­schen Einzel- und Ensembledenkmälern. Die Mehrzahl der unter Denkmalschutz stehen­den Gebäude in Bremen sind Ensembledenk­mäler vom Typ »Bremer Haus«. Bei diesen Denkmälern ist das äußere, das Straßenbild prägende Erscheinungsbild geschützt. Des­halb stehen bei einer Fassadenrenovierung die Arbeiten im Vordergrund, die der Erhal­tung des straßenseitigen Erscheinungsbildes dienen. Die Einzeldenkmäler stehen in ih­rer Gesamtheit unter Denkmalschutz, sodass auch bei Arbeiten, die der Erhaltung der in­neren historischen Bausubstanz und Ausstat­tung dienen, die Denkmalpflege zu beteili­gen ist. Dazu können je nach Bedeutung des Objektes auch aufwendige Restaurierungsar­beiten gehören, wenn beispielsweise Stuckde­cken, Wandbemalungen, Holzvertäfelungen, Parkettfußböden und weitere historische Bau­details instand zu setzen sind.

Die häufigste Instandsetzungsmaßnahme ist wohl der Fassadenanstrich. Es bietet sich an, im Zuge dieser Arbeiten auch notwendige Reparaturen oder Ergänzungen an den Stuck­elementen durchzufuhren. In den meisten Fäl­len werden diese Arbeiten notwendig, weil es sich um Schäden durch Verwitterung handelt. Es gibt aber auch solche Fassaden, bei denen der Stuck in größerem Umfang fehlt. Hier wer­den dann oft Rekonstruktionsmaßnahmen aus­geführt, um das ursprüngliche Erscheinungs­bild der Fassade wiederherzustellen und das Ensemble optisch wieder einheitlich erschei­nen zu lassen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchfuhrung von Fenstererneuerungen. Den Abschluss einer Fassadenrenovierung bildet oft die Sanierung der Treppenanlagen einschließ-

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lieh der dazugehörigen Terrassenvorbauten, nicht selten in Verbindung mit der Instandset­zung der Vorgartengitter oder deren Erneue­rung. Zugleich werden dann auch oft die Win­tergärten auf den Terrassenvorbauten instand gesetzt oder vielfach sogar rekonstruiert.

Zu den Maßnahmen, die das äußere Erschei­nungsbild eines unter Denkmalschutz stehen­den Gebäudes verändern und teilweise sogar erheblich beeinträchtigen können, zählen die heute vielfach durchgeführten Dachgeschoss­ausbauten. Dabei wird oft die Dachdeckung erneuert, und die bislang nur als Dachboden genutzten Dachgeschosse erhalten notwendiger­weise zur ausreichenden Belichtung und Belüf­tung große Dachflächenfenster oder Dachgau­ben. Teilweise wird sogar der Einbau von Loggien gewünscht. Bei der Entscheidung für oder gegen solche Maßnahmen ist immer die Bedeutung des Objektes zu berücksichtigen. Was eventu­ell bei einem Gebäude innerhalb eines Ensemb­les noch akzeptiert werden kann, muss oft bei einem Einzeldenkmal abgelehnt werden.

Ein Ensemble besteht aus einer Aneinan­derreihung mehrerer Hausfassaden, die ins­gesamt ein geschlossenes Straßenbild darstel­len. Damit diese Gesamtwirkung nicht gestört wird, sollten für die Fassadenanstriche der ein­zelnen Gebäude keine zu stark voneinander ab­weichenden Farbtöne verwendet werden. Eine leichte Differenzierung der Farben wird das Er­scheinungsbild eines Ensembles jedoch nicht beeinträchtigen. Bei der Festlegung der Farbge­bung kann es hilfreich sein, sich an dem soge­nannten Hellbezugswert der Farbtöne, der auf den Farbtonkarten angegeben wird, zu orientie­ren. Zu dunkle und kräftige Farbtöne können damit vermieden werden. Dabei können die Farbkarten der verschiedenen Hersteller nur