Heft 
(2005) Bd. 2. [Rathaus]
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Denkmalpflege in Bremen Heft 2

Georg Skalecki

Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz von Bremen als Weltkulturerbe der UNESCO

Innerhalb der 28. Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO, die vom 25. Juni bis 7. Juli 2004 im chinesischen Suzhou stattfand, wurde am Freitag, dem 2. Juli 2004 im Zuge der Beratun­gen über die Aufnahme neu nominierter Stät­ten der Beschluss gefasst, das Rathaus und den Roland auf dem Marktplatz von Bremen in die Welterbeliste einzuschreiben. Damit wurden die beiden Bremer Objekte gemeinsam als 783. Stätte in diese Liste eingetragen. Am Ende der Sitzung lag der Stand 2004 bei 788 Stätten, wovon 611 dem Kulturerbe, 154 dem Natur­erbe und 23 beiden Gattungen angehören. In der 28. Sitzung in Suzhou wurden neben Bre­men noch zwei weitere deutsche Stätten ein­geschrieben: das Elbtal in Dresden, bestehend aus der Dresdener Altstadt und der Kulturland­schaft Elbtal bis zum Schloss Pillnitz, sowie als grenzüberschreitender Antrag der Muskauer Park, beiderseits der Neiße in Polen und Deutschland gelegen, der 1815 bis 1844 vom Fürsten von Pückler-Muskau angelegt worden war. Insgesamt wurden 2004 34 neue Stätten aufgenommen, wovon 29 zum kulturellen Erbe zählen.

Einmal pro Jahr kommt das Welterbekomitee der UNESCO zusammen, um die Welterbe­konvention und ihre Richtlinien zu diskutieren und nach Bedarf anzupassen, über den Zustand der Denkmäler des Welterbes und eventueller Gefährdungen bzw. deren Abwendung zu spre­chen sowie jeweils neue Nominierungen zu prüfen und Neuaufnahmen zu beschließen. Der vorliegende Beitrag beabsichtigt, über die Ziele und Hintergründe der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt zu informieren und darzulegen, warum das Bremer Rathaus und der Roland jetzt dazuge­hören und was dies für Bremen bedeutet.

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die am 26. Juni 1945 von 51 Staaten als eine Art Nachfolgeorganisation des Völker­bundes gegründet worden war, hat das Ziel, durch internationale Zusammenarbeit und zwi­schenstaatliche Beziehungen den Frieden in der Welt zu fördern. Noch im selben Jahr wurde in London für einen Teilbereich der UNO-Anlie- gen die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) gegrün­det. Diese Organisation für Erziehung, Wissen­schaft und Kultur, Teil der Vereinten Nationen, die seit 1946 ihren Hauptsitz in Paris hat, will das Recht aller Menschen auf Bildung und Kultur durchsetzen. Dazu gehört satzungsge­mäß neben der Stärkung von Wissenschaft und Bildung auch der Schutz des Erbes der Welt an Denkmälern der Geschichte. Es wird somit der Grundgedanke des Denkmalschutzes auf eine weltweite, grenzüberschreitende Ebene geho­ben, da Kulturgüter wegen ihres materialisierten Zeugniswertes das Wissen über die Geschichte der Welt wach halten und weiterverbreiten. Die Zeugnisse der Kulturen der Welt - bzw. auch des eingeschlossenen Naturerbes - sollen als gemein­schaftlich verantwortete Aufgabe geschützt und gepflegt werden.

In der Anfangszeit der UNESCO wurden unmittelbar nach den schrecklichen Erfahrun­gen des Zweiten Weltkrieges Gefahren für die Denkmäler zunächst hauptsächlich in Kriegszer­störungen gesehen. So wurde von der UNESCO 1954 zunächst die »Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflik­ten« beschlossen. Mit weißblauem Emblem sollten alle Objekte gekennzeichnet werden, die