Heft 
(2005) Bd. 2. [Rathaus]
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Denkmalpflege in Bremen Heft 2

Georg Skalecki

Die Restaurierung des Bremer Rathauses in den Jahren 2001-2003

Im vorhergehenden Beitrag dieses Heftes ist die Bedeutung des Bremer Rathauses dargestellt, und es wurde ausgeführt, was die Eintragung in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO be­deutet. Die besondere Verpflichtung, das Denk­mal auf hohem fachlichem Niveau zu pflegen, ist dabei vorrangig herauszuheben. Diese Ver­pflichtung wurde bereits vor der Eintragung in die Welterbeliste gesehen, weswegen seit langem eine vorbildliche Pflege des Bremer Rathauses erfolgt. Mit diesem Anspruch führte man auch die Sanierung der Jahre 2001-2003 durch, die nun in kurzen Zügen beschrieben werden soll.

In einem weiteren Aufsatz stellt Herbert Juling aus naturwissenschaftlicher Sicht das be­gonnene Langzeitmonitoring dieser Sanierung vor. Die Arbeiten an der Rathausfassade wurden als reine Reparaturmaßnahme nahezu gänzlich mit Luftkalkmörtel durchgeführt, was so in dieser hier angewendeten Art für den norddeut­schen und speziell bremischen Raum noch als nicht üblich bezeichnet werden darf. Deshalb war es nahe liegend, zur Verbesserung der Er­kenntnisse eine Langzeitbeobachtung zu initiie­ren, um die Nachhaltigkeit der Sanierung zu überprüfen. Darüber wird anschließend aus na­turwissenschaftlicher Sicht zu berichten sein.

Der denkmalpflegerische Aspekt

Die gesamte Sanierungsmaßnahme bereitete planerisch das Architekturbüro Konrad Fischer (Hochstadt am Main) im Auftrag der Bauher­rin, der Senatskanzlei, vor und begleitete sie in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Das Büro hatte im Vorfeld in gutachterlichen Stellungnahmen Empfehlungen für die Vorgehensweise gegeben. Die versproche-

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nen Qualitäten von vergütetem Luftkalkmörtel, wie hohe Dauerstabilität, sehr gute Diffusions­fähigkeit und Bestandsverträglichkeit, haben die Entscheidung für diese Sanierungsmethode beeinflusst. Bisherige Erfahrungen in anderen Regionen haben diese Qualitäten bestätigt. Ob dies aber auch in dem meeresnahen Klima Bre­mens und in der hier praktizierten Anwendung dauerhaft zutrifft, gilt es nachzuweisen.

Zunächst sollen einige Ausführungen vor­angestellt sein, die die denkmalpflegerischen Vorgaben, Grundsätze und Rahmenbedingun­gen für die Sanierungsmaßnahme betreffen. Die Art des denkmalpflegerischen Umgangs muss natürlich in Relation stehen zur Bedeutung des Objekts. Dabei ist der besondere Stellenwert des Rathauses unbestritten, er muss an dieser Stelle nicht herausgehoben werden. Es sollten nicht nur sorgfältige Sanierungskonzepte entwickelt werden, sondern es muss vorausschauend und weitsichtig gehandelt werden. Ausgereifte Kon­zepte für eine kontinuierliche Pflege sind zu erstellen.

Bei einer Baukontrolle waren Schäden an der Fassade festgestellt worden, die Anlass gaben zu handeln. Diese Baumängel waren für sich betrachtet nicht Besorgnis erregend, drohten aber größere Folgeschäden nach sich zu ziehen. Somit war eine Instandhaltungsmaßnahme von- nöten, die jedoch stärker als Prophylaxe zu verstehen ist.

Sowohl der gotische Backstein von 1405 als auch der sehr robuste Obernkirchener Sand­stein zeigten keine grundsätzlich beängstigen­den Schäden, sondern eher kleinere Rissbildun­gen, Abschalungen oder Absandungen, wie auch gerissene oder ausgewaschene Fugen zu beob­achten waren. Manches war durch defekte Was­serführungen oder aufgerostete und sprengende