Denkmalpflege in Bremen Heft 2
Georg Skalecki
Die Restaurierung des Bremer Rathauses in den Jahren 2001-2003
Im vorhergehenden Beitrag dieses Heftes ist die Bedeutung des Bremer Rathauses dargestellt, und es wurde ausgeführt, was die Eintragung in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO bedeutet. Die besondere Verpflichtung, das Denkmal auf hohem fachlichem Niveau zu pflegen, ist dabei vorrangig herauszuheben. Diese Verpflichtung wurde bereits vor der Eintragung in die Welterbeliste gesehen, weswegen seit langem eine vorbildliche Pflege des Bremer Rathauses erfolgt. Mit diesem Anspruch führte man auch die Sanierung der Jahre 2001-2003 durch, die nun in kurzen Zügen beschrieben werden soll.
In einem weiteren Aufsatz stellt Herbert Juling aus naturwissenschaftlicher Sicht das begonnene Langzeitmonitoring dieser Sanierung vor. Die Arbeiten an der Rathausfassade wurden als reine Reparaturmaßnahme nahezu gänzlich mit Luftkalkmörtel durchgeführt, was so in dieser hier angewendeten Art für den norddeutschen und speziell bremischen Raum noch als nicht üblich bezeichnet werden darf. Deshalb war es nahe liegend, zur Verbesserung der Erkenntnisse eine Langzeitbeobachtung zu initiieren, um die Nachhaltigkeit der Sanierung zu überprüfen. Darüber wird anschließend aus naturwissenschaftlicher Sicht zu berichten sein.
Der denkmalpflegerische Aspekt
Die gesamte Sanierungsmaßnahme bereitete planerisch das Architekturbüro Konrad Fischer (Hochstadt am Main) im Auftrag der Bauherrin, der Senatskanzlei, vor und begleitete sie in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Das Büro hatte im Vorfeld in gutachterlichen Stellungnahmen Empfehlungen für die Vorgehensweise gegeben. Die versproche-
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nen Qualitäten von vergütetem Luftkalkmörtel, wie hohe Dauerstabilität, sehr gute Diffusionsfähigkeit und Bestandsverträglichkeit, haben die Entscheidung für diese Sanierungsmethode beeinflusst. Bisherige Erfahrungen in anderen Regionen haben diese Qualitäten bestätigt. Ob dies aber auch in dem meeresnahen Klima Bremens und in der hier praktizierten Anwendung dauerhaft zutrifft, gilt es nachzuweisen.
Zunächst sollen einige Ausführungen vorangestellt sein, die die denkmalpflegerischen Vorgaben, Grundsätze und Rahmenbedingungen für die Sanierungsmaßnahme betreffen. Die Art des denkmalpflegerischen Umgangs muss natürlich in Relation stehen zur Bedeutung des Objekts. Dabei ist der besondere Stellenwert des Rathauses unbestritten, er muss an dieser Stelle nicht herausgehoben werden. Es sollten nicht nur sorgfältige Sanierungskonzepte entwickelt werden, sondern es muss vorausschauend und weitsichtig gehandelt werden. Ausgereifte Konzepte für eine kontinuierliche Pflege sind zu erstellen.
Bei einer Baukontrolle waren Schäden an der Fassade festgestellt worden, die Anlass gaben zu handeln. Diese Baumängel waren für sich betrachtet nicht Besorgnis erregend, drohten aber größere Folgeschäden nach sich zu ziehen. Somit war eine Instandhaltungsmaßnahme von- nöten, die jedoch stärker als Prophylaxe zu verstehen ist.
Sowohl der gotische Backstein von 1405 als auch der sehr robuste Obernkirchener Sandstein zeigten keine grundsätzlich beängstigenden Schäden, sondern eher kleinere Rissbildungen, Abschalungen oder Absandungen, wie auch gerissene oder ausgewaschene Fugen zu beobachten waren. Manches war durch defekte Wasserführungen oder aufgerostete und sprengende