VIII. Nahrungs- und Genußmittel (Kolonialwaren).
Unter Kolonialwaren werden gemeinhin alle die Nahrungs- und Genußmittel verstanden, welche Europa gar nicht oder nur in beschränktem Maße hervorbringt, Artikel, deren Verbrauch, früher mehr oder weniger ausschließlich auf die wohlhabenderen Bevölkerungsschichten beschränkt, allmählich auf die weitesten Kreise des Volkes übergegangen ist und heute zur Lebenshaltung aller Bevölkerungsklassen gehört.
Zu diesen ist vor allen anderen der Kakao zu rechnen, der ein Volksgetränk im besten Sinne des Wortes zu werden verspricht.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einfuhr von Kakaobohnen nach Deutschland:
Jahr
Kakaobohnen ;
| Jahr
i
Kakaobohnen
Tonnen
Mill. M
Tonnen
Mill. M
1880.
2 247
2,9
1900 ....
19 254
28,7
1883.
2 629
3,9
1901 ....
18517
24,7
1S86.
3687
5,9
1902 ....
20 687
26,2
1889.
5 565
7,5
1903 ....
21 634
26,0
1892.
7 461
10,9
1904 ....
27 101
32,5
1895.
9 95 i
10,6
1905 ....
29633
33 ,o
189S.
15 860
23,2
1906 ....
35 682
41,2
1899.
18 272
24,9
1907 ....
34 515
62,2
Sie hat sich sonach in den letzten 27 Jahren der Menge nach auf mehr als das Fünfzehnfache vermehrt.
Die Ausfuhr von rohem Kakao ist unbedeutend. Sie belief sich im Jahre 1907 auf 139 t im Werte von in OOO M. Erheblichere Mengen wurden dagegen an Kakaofabrikaten und Nebenprodukten oder solchen Erzeugnissen ausgeführt, bei denen Kakao einen wesentlichen Bestandteil bildete.