Teil eines Werkes 
3 = [2], Teil 2 (1885) Das Flußgebiet von Kamerun : seine Bewohner und seine Hinterländer
Entstehung
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Capitel XI>,

Kamerun uuter deutscher Verwaltung.

lDie innern politischen Verbältnisse des Kaniernn Landes. — Die Abo- Leute «vollen den Adniiieil ^inorr gefangen nehincii. — N'ogozinSti. — Der FricdenSschlnsi mit den aufständischen ^oss-Leuten. — Hr. Nachtigals Tod und die Entseudung des Herr» v. Soden als Gouverneur. — Die Engländer in Slnjako und die Franzose» im Povo-Lande. — Die Grcnz- regelung des Grafen Herbert v. Bismarck. — Deutsche Plantaa.cn im Kamerun Gebirge. Die Kamerun-Leute sind schwer zu regieren. — Lästig und uuzuverlässig, aber nicht böse. — Deinoralisining durch das Haudelsmouopol. — Civilvcrwaltung, aber keine Militärverwaltung! — Eine deutsche Colouiallruppe. — Schwarze im Dienst der Marine. — Ein zukünftiger Gerichtshof. — Mau errichte baldmöglichst deutsche Missions-

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mch die Ereignisse in der letzten Hälfte des December waren wenigstens 3MM Menschen, unler denen sich gegen ^m> waffenfähige Männer befinden mochten, von Haus und Hof vertrieben worden. Die Joss-Lente waren, wie bereits im vorigen (iapitel erwähnt wurde, zum Ouagna ^lnß und die Hickory- Leute, soweit sie sich nicht bei Freunden und Verwandten ver­steckt hielten, zum mittlern Laufe des Mungo, wo sie die Ort­schaft Mbundju besetzt hielten, entflohen. Den Deutscheu gegen­über nahmen diese beiden Abteilungen eine sehr verschiedene Stellung ein. Die Ioss Leute, die ihrem mit den Deutscheu ab­geschlossenen Vertrag uutrcu geworden waren und den Woer- mannschcn Agenten Pcmtäuius ermordet hatte», touuteu bloß als Aufständische und als Verbrecher angesehen werden, während kein