Teil eines Werkes 
3 = [2], Teil 2 (1885) Das Flußgebiet von Kamerun : seine Bewohner und seine Hinterländer
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Capitel XI>,

Kamerun uuter deutscher Verwaltung.

lDie innern politischen Verbältnisse des Kaniernn Landes. Die Abo- Leute «vollen den Adniiieil ^inorr gefangen nehincii. N'ogozinSti. Der FricdenSschlnsi mit den aufständischen ^oss-Leuten. Hr. Nachtigals Tod und die Entseudung des Herr» v. Soden als Gouverneur. Die Engländer in Slnjako und die Franzose» im Povo-Lande. Die Grcnz- regelung des Grafen Herbert v. Bismarck. Deutsche Plantaa.cn im Kamerun Gebirge. Die Kamerun-Leute sind schwer zu regieren. Lästig und uuzuverlässig, aber nicht böse. Deinoralisining durch das Haudelsmouopol. Civilvcrwaltung, aber keine Militärverwaltung! Eine deutsche Colouiallruppe. Schwarze im Dienst der Marine. Ein zukünftiger Gerichtshof. Mau errichte baldmöglichst deutsche Missions-

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mch die Ereignisse in der letzten Hälfte des December waren wenigstens 3MM Menschen, unler denen sich gegen ^m> waffenfähige Männer befinden mochten, von Haus und Hof vertrieben worden. Die Joss-Lente waren, wie bereits im vorigen (iapitel erwähnt wurde, zum Ouagna ^lnß und die Hickory- Leute, soweit sie sich nicht bei Freunden und Verwandten ver­steckt hielten, zum mittlern Laufe des Mungo, wo sie die Ort­schaft Mbundju besetzt hielten, entflohen. Den Deutscheu gegen­über nahmen diese beiden Abteilungen eine sehr verschiedene Stellung ein. Die Ioss Leute, die ihrem mit den Deutscheu ab­geschlossenen Vertrag uutrcu geworden waren und den Woer- mannschcn Agenten Pcmtäuius ermordet hatte», touuteu bloß als Aufständische und als Verbrecher angesehen werden, während kein