Capitel VII.
Der Handel.
<Die deutschen und englischen Kaufmannshäuser. — Ausfuhr- und Einfuhr waren. — Die seltsame Äru-Währung. — Das Handelsmonopol der Küsten-Stämme. — Das Borgsystem und die Abgaben an die Häuptlinge. — Schiffahrt und Postvcrbindung. — Aussichten auf Entwicklung des Handels. — Plantagenbau und Arbeitslöhne.)
s gibt im Flußgebiet von Kamerun zwei deutsche und sechs englische Firmen. Das Woermannsche Geschäft in Westasrica zerfällt in drei Gruppen von Factoreien, die von Monrovia, von Kamerun (König Acquas Stadl) und Gabun her verwaltet werden. Herrn Eduard Schmidt, dem Woermannschen Hauptagenten in König Acquas Stadt, unterstehen die Factoreien in Victoria, in Bimbia, in König Betts Stadt, in Dido-Stadt und die äugen- blicklich unbesetzte Buschfactorei Sorotu. Ans der Hult von Janven u. Thorinählen führt Herr Capilän Poß das Regiment. Die zahlreichen Woermannschen Factoreien, die südlich vom Kamerun Fluß liegen, unterstehen dem Hauptagenten Herrn Consul Schnitze in Gabun und die beinahe ebenso zahlreichen des Hanfes Jantzcn u. Thormählen dem auf der spanischen Insel Klcin-Elobn wohnenden Herrn Stein. Der Gouverneur Herr v. Soden wohnt bis zum Ban eines eigenen Hauses bei Herrn Schmidt am Festlande. Der sehr vermögende Schweizer Dr. Passavant, der sich während mehrerer Jahre ans der Hulk von Jantzen u. Thormählen aushielt und zu einem beabsichtigten Zuge ins Innere Ll) Haussas in Dienst ge-