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einzutreten, beantwortete der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Kolonialvereins dahin, daß der Verein bereit sei, in allen Sitzungen, in denen koloniale Fragen zur Entscheidung kämen, mitzuwirken und zu denselben geeignete Herren zu entsenden, daß er dagegen von einem Eintritt in den Allgemeinen deutschen Verband absehe; der Vorstand stimmte dem bei in seiner Sitzung am 12. März 1887. Eine neue Wendung trat ein durch den auf Autrag der Zweigvereine Dresden und Karlsruhe in der Generalversammlung des Deutschen Kolonialvereins am 7. Mai 1887 zu Dresden gefaßten Beschluß: „Die Generalversammlung ermächtigt das Präsidium und den geschäftsführenden Ausschuß des Vereins, möglichst auf der Basis einer Verschmelzung beider Gesellschaften, mit der Gesellschaft für deutsche Kolouisation eine Vereinbarung herbeizuführen " Darauf gab der Vorstand der Gesellschaft am 12. Mai einstimmig die Erklärung ab: „Der Vorstand der Gesellschaft für deutsche Kolonisation begrüßt freudig deu Beschluß der Generalversammlung des Deutschen Kolonialvereins vom 6. und 7. Mai und erklärt seine Bereitwilligkeit, mit dem Deutschen Kolonialverein in Verhandlungen zum Zwecke einer Verschmelzung beider Vereine einzutreten." Am 16. Mai fand eine Sitzung von Vertretern beider Vereinigungen statt, in der abgemacht wurde, daß die Verschmelzung auf der Grundlage der Parität erfolgen, uud daß die neue Gesellschaft sowohl den Allgemeinen deutschen Kongreß wie deu Allgemeinen deutschen Verband ausnehmen solle. Die weiteren Verhandlungen^) führten zu einer vollständigen Vereinbarung über die Satzungen, das Programm uud den Geschäftsbetrieb der aus den bisherigen beiden Vereinigungen zu bildenden neuen, welche den Namen „Deutsche Kolonialgesellschaft" annehmen sollte. Der Vorstand des Deutschen Kolonialvereins genehmigte diese Vereinbarungen*) am 12., der Vorstand der Gesellschaft für deutsche Kolonisation am 14. November. Die Hauptversammlungen beider Vereinigungen nahmen dieselben am 19. Dezember 1887 an, die der Gesellschaft für deutsche Kolouisation einstimmig, die des Deutschen Kolonialvereins mit Zweidrittelmehrheit. Mit dem 1. Januar 1886 erlosch, wie der Deutsche Kolonialverein, so auch die Gesellschaft für deutsche Kolouisation nach dreiunddreivierteljähriger Thätigkeit, reich an Kämpfen wie an Ehren. Ihr bisheriger Präsident, Dr. Carl Peters, wurde zweiter Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft.
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Siebenter Abschnitt.
Die Deutsch-LflaManischk Mntagengeseltschast.
Kennzeichnete die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft in ihren beiden ersten Jahren ein höherer politischer Schwung, so trug im Gegensatz dazu die Deutsch- Ostafrikanische Plantagengesellschaft von Anfang an das Gepräge nüchternen, rein geschäftlichen Vorgehens, Die auf dem Weltmarkte infolge starker Nachfrage Nordamerikas sich bemerkbar machende Steigerung des Preises für den zu Deckblättern fast ausschließlich verwendeten Sumatratabak legte der deutschen Geschäftswelt die Frage nahe, ob nicht in den überseeischen deutschen Besitzungen ein gleichwertiger Tabak erzeugt werden könnte. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, hierauf durch Herrn I>. Schroeder aufmerksam gemacht, ließ im März und April 1886 ihre Beamten in Ostafrika über den Tabaksbau
*) Vergl. Kolonialpol. Korr. vom 19. November 1887.