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Deutsch-Ostafrika : Geschichte der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft und der Deutsch-Ostafrikanischen Plantagengesellschaft / nach den maßgebenden Quellen von J. Wagner
Entstehung
Seite
75
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Vierter Abschnitt.

Geschichte der Deutsch-SflasriKanischen Gesellschaft seit ihrer Begründung

Ki8 Mhting 1886.

Das Direktorium, durch den auf S. 61 mitgeteilten Beschluß des Aus­schusses der Gesellschaft für deutsche Kolonisation vom 12. Februar 1885 eingesetzt und bestehend aus den Herren vr. Peters, Graf Behr-Bandelin, Dr. F. Lange, Hofgartendirektor Jühlke und Kousul Roghs, trat zu seiner ersten Sitzung zusammen am 23. Februar. Gleich der erste Gegenstand der Tagesord­nung war der Auftrag au Dr. Petersdie Vollmachten für die mit der zweiten Expedition^) betrauten Herren auszufertigen, nämlich Premier-Lieutenant Weiß und Garten-Ingenieur Schmidt, mit der Maßgabe, daß Dr. Jühlke die Disposition in allen wesentlichen Dingen durch eiue an ihn mitzugebende Vollmacht überlassen wird, für Premier-Lieutenant Weiß dagegen in Bezug auf die strategischen Auf­nahmen in der Kolonie unbeschränkte Vollmacht ausgestellt ist." Die Expedition sollte nämlich über Usagara, wo Pr.-Lt. Weiß den Auftrag hatte, Plätze, die für Anlage von befestigten Stationen geeignet wären, ausfindig zu machen, westwärts nach Karema am TanganMsee vordringen. Sie ging von Berlin ab am 24. Fe­bruar, also vier Tage früher als ursprünglich beschlossen war, uud langte in San­sibar an den 22. März. Wie es kam, daß ihr der Befehl gegeben wurde, in an­derer Richtung vorzugehen, wird später besprochen werden.

In derselben Sitzung fand eine Vorberatung statt über die Vorlagen, welche vor die auf den Abend eingeladenen Inhaber von Anteilscheinen zu 50 Mark gebracht werden sollten. Der Verlauf der Versammlung war ein günstiger. Die anwesenden Herren, welche durch 'Zeichnung eines Reverses der neu gebildeten Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft" beitraten, billigten mit einigen Ände^ rungen die vom Ausschuß der Gesellschaft für deutsche Kolonisation ausgearbeiteten

») Vgl. S. 60 f.