— 4 i —
lung. Durch die Verwendung der Einnahmen umsomehr, als sie diese nicht wie die Wörmannlinie, die nach der Zeitschrift „Die deutschen Kolonien" 1906 trotz gewaltiger Abschreibungen und Rücklagen 70 % Gewinn infolge der Aufstandstransporte verteilen konnte, ihren Anteilseignern als Dividende zuführte. Sie haben bis zum heutigen Tage keinen Pfennig Dividende erhalten, wie auch für die Gründung der Gesellschaft keinerlei Gründungsaufwendungen gemacht worden sind. Jene Einnahmen haben vielmehr der wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes wieder gedient, indem sie die Gesellschaft zu ihrer finanziellen Erstarkung und zur Förderung ihrer Tätigkeit im Interesse der Siedlung verwandte. —
Man hat sowohl das Dampferunternehmen wie die Tätigkeit in der Bewässerungsfrage und die eigenen Farmbetriebe als ohne Bedeutung für die Beurteilung der Siedlungsgesellschaft erachtet, weil die durch ihre Konzession ihr auferlegte Aufgabe lediglich die Besiedlung im engeren Sinne des ihr gewährten Landes bezweckt habe. Wenn nun jene Tätigkeiten teils überhaupt nicht, teils nicht in der Art, wie sie die Siedlungsgesellschaft ausübte, aus dem Wortlaut ihrer Konzession hervorgehen, so hoffe ich doch gezeigt zu haben, daß die historische Entwicklung sie auf das engste mit ihrer Siedlungstätigkeit im engeren Sinne verknüpfte. Dieser Zusammenhang macht es unmöglich, daraus, daß sie als keine konzessionsmäßigen Pflichten erscheinen, zu folg'ern, daß die Gesellschaft für das hier geleistete keine Anerkennung beanspruchen dürfe. Solche Logik mag dem formalen Recht entsprechen. Ihre Anwendung auf die Siedlungsgesellschaft aber wäre zugleich eine Anwendung des Satzes: summum jus, summa injuria.
Uber die anderen Gesellschaften im Schutzgebiete wird man verschiedener Meinung sein können; über die Siedlungsgesellschaft ist unbefangener Betrachtung nach dem Dargelegten doch nur das eine Urteil möglich: daß sie über ihr Erwerbsinteresse das allgemeine niemals aus dem Auge verlor und ihrer Aufgabe in einer Weise gerecht zu werden sich bemühte, die Anerkennung verdient.