Keine Kolonialgesellschaft hat die Öffentlichkeit mehr beschäftigt als die Siedlungsgesellschaft für Südwestafrika. Um im Streite der Meinungen zu einem unbefangenen Urteil zu gelangen, haben wir uns zunächst ihre Entstehung und die ihr vom Staate erteilte Aufgabe zu vergegenwärtigen.
Versetzeu Sie sich in die für unsere vaterländischen und kolonialen Interessen schmerzliche Zeit, da Fürst Bismarck aus dem Amte geschieden war. Sein Nachfolger mußte nicht nur 1890 den bereits zwischen seinem Vorgänger und unseren englischen Vettern vereinbarten Helgoland-Ostafrikavertrag abschließen, der den Afrikareisenden Stanley zu der Kritik veranlaßte, das Deutsche Reich habe für einen alten Knopf eine neue Hose hingegeben, sondern er erklärte auch, daß ihm nichts Unangenehmeres begegnen könne, als wenn ihm ganz Afrika zum Geschenk gebracht würde. Es entspricht dieser allgemeinen Stellungnahme v. Caprivis, wenn die damals sehr verfahrenen südwestafrikanischen Verhältnisse ihm den Schluß nahe legten, das Deutsche Reich tue am besten, sich dieses Teiles der Bismarckschen Hinterlassenschaft zu entäußern. Es steht heute fest, daß der Kanzler die Kolonie aufgeben wollte, wenn kein Kapital ins Land gebracht, keine wirtschaftlichen Unternehmungen dort ins Leben gerufen würden. Ohne deren Vorhandensein glaubte er sich außerstande, das Fortbestehen der deutschen Verwaltung in Südwestafrika vor den gesetzgebenden Körperschaften noch länger zu rechtfertigen.
In dieser kritischen Zeit faßte die deutsche Kolonialgesellschaft den patriotischen Entschluß, durch Aufnahme der Siedlungstätigkeit diese einzige unserer Kolonien, in der deutsche Siedlung in größerem Maßstabe möglich war, dem Vaterlande zu erhalten. Im Oktober 1890 hatte die erste Schutztruppe, die in dem überwältigenden Effektivbestande von 23 Mann im Juni 1889 zur Wiederherstellung unseres
Anton, Die Siedlungsgosellschaft f. Deutsch-Südwestafrika. 1