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damaligen Gouverneur und der Gesellschaft behoben war. Leutvvein zögert denn auch nicht in seinem Buche zu erklären, daß hiermit der Stein des Anstoßes für das Gouvernement beseitigt gewesen sei und der Gesellschaft Anerkennung für ihr Entgegenkommen in dieser Sache gebühre. Sie erhielt nun die iooo qkm — formell wurden sie ihr freilich erst am 15. März 1901 überwiesen — und hatte damit ihr Land in zwei Blöcken, einem kleinen, der das ihr bereits überlassen gewesene Klein-Windhuk und seine weitere Umgebung umfaßte, und einem großen, der südöstlich von Windhuk lag, während in den übrigen Teilen des in der Konzession von 1896 zur Auswahl gestellten Gebietes der Gouverneur in der geschilderten Weise freie Hand zu eigener Siedlung hatte. —
Es fragt sich nun, welche Tätigkeit die Siedlungsgesellschaft entfaltet hat und ob sie mit ihren Leistungen ihrer Aufgabe gerecht geworden ist oder nicht. Ich scheide dabei ihre Siedlungstätigkeit im engeren Sinne von ihrer Tätigkeit im Interesse der Siedlung.
Die Siedlung im engeren Sinne wurde begonnen als die Siedlungsgesellschaft noch im Werdezustande des Syndikates sich befand. Dessen Tätigkeit, die in die Jahre 1892 — 95 fällt, fassen wir zunächst ins Auge.
Das Syndikat wollte sowohl Kleinsiedler wie Farmer ansetzen. Die Kleinsiedler erhielten als Heimstätte das Land für Wohnhaus und Viehkraal, Garten und Acker, zusammen etwa 6 preußische Morgen, unentgeltlich, hatten nur für die Weidenutzung auf dem gemeinsamen Weidefelde jährlich 30 M. für 50 Stück Großvieh und 20 M. für 100 Stück Kleinvieh zu entrichten. Die Farmer zahlten 2 M. für den Hektar ihrer auf 2500 Hektar bemessenen Farmen, brauchten jedoch nur den zehnten Teil des Kaufpreises als Anzahlung zu leisten; dann folgten drei Freijahre, und der gestundete Rest der Kaufsumme war bis zum 15. Jahre in Ratenzahlungen, vermehrt um 4 % Zinsen, abzutragen.
Die Kleinsiedlung erstreckte sich auf das Tal, das der Klein- Windhuker Fluß von Südosten nach Nordwesten durchzieht; wie alle