Vorwort.
in das Eismeer, die Hudsonsbay und die nordische Handelsgesellschaft in ihr auch im I. 1614 auf den Wallfischfang ausschickt. Der Handel der deutschen Seestädte ist in gleichem Maaß gesunken als der Hollands emporgekommen ist. So liegt vor, daß unsere Stadt, überdies durch Gelehrte mit der sieggc- krönten, Handelsreichen Republik, aus deren Lande einst in catho- lischer Zeit ihr Reformator Zütphen herübergekommen, in mcm- nichfacher Verbindung, an ihr ein Muster sieht und der mächtigen zu Schutz und Trutz gegen die Feinde ihrer freiheitlichen Sondcrinteressen und republikanischen Bestrebungen sich anschließt.
Doch steht noch in Frage, ob sie eine unmittelbare freie Reichsstadt, oder eine untergebene Bischofsstadt ist, die nur kraft ihrer Rechte und Privilegien eine freie Stadt zu seyn auö- giebt. Sie huldigt dem Erzbischof als Landesherren, übt jedoch Territorialhoheit, ist somit theils Unterthan, theils frei, doch was die Hauvtcrfordernisse einer freien Reichsstadt angehen, nämlich dem Reiche unmittelbar unterworfen und in die Rcichs- matrikel eingeschrieben zu seyn, auf den Reichstagen Sitz und Stimme zu haben, eine vollkommene Jurisdiction und alle Regalien zu besitzen, einem gewissen Kreise einverleibt zu seyn und die Reichscontingente unmittelbar dem Reiche zu leisten, so zwar ausnahmsweise einzeln geschehen, und Rcichscontributioncn unmittelbar zu erlegen, da fehlt es Bremen minder oder mehr, und zum Theil gänzlich. Es schickt auf die Landtage zu Basdahlc, aber nicht zu den Kreistagen, huldigt dem Erzbischof und nicht dem Kaiser, wie sehr sie auch diesem ihre Privilegien dankt und es von Carl des Großen Zeit her zu thun behauptet. Die Reichsmatrikel v. 1.1521, unter Carl V. verfaßt und zu einer Norm für die Zukunft gemacht, überweiset namentlich dem niedersächsi- schcn Kreise die Erzbischöfe von Magdeburg und Bremen, die Bischöfe von Halberstadt, Hildesheim, Lübeck, Schwerin, Ratzeburg und Schleswig, die Herzoge von Holstein, von Braun- schweig und von Mecklenburg, die Städte Lübeck, Hamburg, Göttingcn, Goslar, Nordhausen, Mühlhausen, Wismar, Rostock, Stralsund, Braunschwcig, Magdeburg, Lemgo, Erfurt und Limburg; doch Bremen ist in der Matrikel des Erzbisthums Bremen begriffen. Daß es in derselben, wie auch in den Reichsanschlägen von den 1.1S29, 1530 und 1567, „der Erzbischof von