Teil eines Werkes 
Erster Theil (1830) Einleitung. Verfassungsgeschichte
Entstehung
Seite
347
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Berichtigungen und Zusätze

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S. 36. 41 ff-

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47.

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der Stelle

aus licrvxot ist hinzuzufügcn:

Zoh. v. Müller Gesch. Schweizer. Eidgenossen­schaft Buch I. Cap. 12 (Werke Th. 19. S. 209 ff.) „ 35 Zeile 7 von oben Statt: königlichen lies: königliche

„ 33 „ 12 „ „ „ uneigentlichem „ uneigcntlichcn

„ 45 K. 63 a. E. iläolxlius <le Kionberlceir gehörte zu den nobile», und wird als solcher in den Urkunden von 1143 und 1146 bey lUnäenbrox Ke. Xt.III. XI,Vl. xg. 151. I5V angeführt. Wenn gleich in der Urk. v. 1159 neben ihm ein Lcriibsräus oiinor-lävocatus vorkommt, so ist dies wohl umsomehr auf die unten (S. 78. 79) angegebene Weise zu erklären, als der äüolplius, der ausdrücklich-Isvocatus civitatis I!e genannt wird, kein Schirmvogt des Stifts gewesen.