Teil eines Werkes 
Erster Theil (1830) Einleitung. Verfassungsgeschichte
Entstehung
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Erste Periode. Von 788 - 966. 3

Aus diesen Gründen wird denn auch die Mangelhaf­tigkeit der folgenden Einleitung Entschuldigung finden.

In der Geschichte der gesellschaftlichen Verhältnisse tritt als wenigstens mittelbare Grundlage der städtischen Verfassung die von Adaldag erworbene Immunität ent­schieden hervor. Was ihr vorherging, wird kurz anzudeuten, und die von ihr vermittelte städtische Verfassung in der Entstehung und Fortbildung ihrer hauptsächlichsten Formen zu verfolgen seyn, soweit das Verständniß einiger Gesetze und die äußere Rechtsgeschichte dieses erheischt. Mit dem Jahre 1433 kann diese allgemeine Einleitung schließen, weil die Verfassung, wie sie sich in jenem Jahre gestaltete, im Ganzen geblieben ist, indem spatere Veränderungen entweder nur temporair waren, oder nur die Formen eines sortbestehendcn Grundsatzes betrafen, jedenfalls aber keinen Einfluß mehr hatten auf die äußere Bildung des Rechts.

Erste Periode.

Politische Verhältnisse bis zu der im Jahre 966 erworbenen Immunität.

Die ältesten Germanischen Völkerstämme betrachteten ummauerte Städte als Gräber der Freiheit. Seine Wohnung erbauete sich daher der Sachse abgesondert in der Mitte seines ihm cigenthümlichen Grundbesitzes, wo der Ort zu

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