Heft 
(2005) Bd. 2. [Rathaus]
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Skalecki - Die Restaurierung des Bremer Rathauses in den Jahren 2001 -

liehst in gleicher Verarbeitungstechnik nach dem Vorbild der abgängigen Originale auszuwech­seln.«

Aus diesem kurzen wissenschaftsgeschicht­lichen Uber- bzw. Rückblick ist zu ersehen, dass es seit vielen Jahrzehnten ein oberster Grund­satz der Denkmalpflege ist, eine dauernde In­standhaltung der Kulturdenkmäler zu erwirken. Bei einer Reparatur hat man genau die Technik zu verwenden, die am Original ursprünglich angewendet wurde. Kalkputze sind mit Kalk zu sanieren, Sandsteinfehlstellen sind mit Sandstein zu reparieren, abgängige Backsteine sind durch Backsteine zu ersetzen. Das heißt aber in der konsequenten Fortführung auch, da wir uns der modernen Architektur als Pflegefall immer weiter nähern, Beton ist mit Beton zu sanieren und Zementmörtel sind mit gleichen Zement­mörteln auszubessern.

Wenn wir zurückdenken an Artikel 10 der Charta von Venedig, so dürfen in besonderen Ausnahme- und Problemfällen auch einmal ausreichend erprobte moderne Techniken oder Produkte - bzw. vom Original abweichende Techniken - angewendet werden, wenn diese zweifelsfrei und wissenschaftlich nachgewiesen eine hohe formale, bauphysikalische und che­mische Verträglichkeit besitzen und sie in die­sem Einzelfall den historischen Techniken und Materialien überlegen sind.

Dies fundiert und nachvollziehbar feststellen zu können, ist jedoch immer wieder ein großes Problem. Die Industrie preist die Verträglich­keit und Wirksamkeit von neuen Produkten an, ohne dass unabhängige Forschungslabors und ausreichende Erfahrungen an »Probanden« dies wirklich belegen. Um hierfür verlässliche und glaubhafte und vor allem neutrale sowie vom Produkt bzw. vom Hersteller unabhängige Aus­sagen zu erhalten, muss die Denkmalpflege dringend Kooperationen mit materialkundli- chen Einrichtungen eingehen, um von diesen unabhängigen naturwissenschaftlichen Rat je nach Fragestellung einholen zu können. Eine solche Kooperation ist inzwischen auch die Bremer Denkmalpflege eingegangen. Der Beitrag von Herbert Juling ist ein erstes Ergebnis.

Die Maßnahme am Bremer Rathaus

Der Grundsatz, dem die Sanierung der Fassaden des Bremer Rathauses folgte, ist eben schon kurz angerissen worden. Ganz im Sinne der Charta von Venedig war die Maßnahme als reine Bau­pflege, als Bauinstandhaltung, zu verstehen. Dabei konnte sich natürlich nie die Frage stel­len, ob ein anderes als das angetroffene, tradier­te Erscheinungsbild der Fassade Sanierungsziel sein könnte, denn es handelt sich nicht um eine Restaurierung im eigentlichen Wortsinn. Ziel musste es sein, dass nach Abschluss der Arbeiten kaum optische Veränderungen wahr­nehmbar sind. Dieses Ziel ist erreicht worden. Die Entfernung der historischen Patina und großflächige Reinigungen haben sich auch we­gen der damit verbundenen Gefahr der Schädi­gung von Oberflächen und des kaum zu ver­meidenden Substanzverlustes ohnehin verboten. Die historisch gewachsene Patina macht den Alterswert des Objektes aus, von ihr geht im eigentlichen Sinne in der Regel keine unmittel­bare Gefahr aus, auf alle Fälle ist sie ohne tief schädigende Eingriffe nicht zu beseitigen. Da­gegen wurden z.B. Verunreinigungen und Ver­schmutzungen beseitigt, die weitergehende Schädigungen provozieren könnten. Dazu war z.B. eine silikonhaltige und den Stein schädi­gende Anti-Taubenpaste der 1970er Jahre zu zählen, die auf den Sandstein aufgelegt war, um das Landen von Tauben zu verhindern. Diese Paste musste entfernt und der Stein in diesen Partien gereinigt werden.

Auch ein Auffrischen der leicht angewitter­ten Farbfassung der Fassade stellte sich niemals als Aufgabe. Der gealterte Zustand dieser Nach- kriegsfassadenbemalung, die übrigens weitge­hend frei erfunden ist und durch keine authen­tischen Befunde oder Erkenntnisse gestützt war, fügt sich in das Gesamtbild noch vorzüglich ein. Hier bestand kein Handlungsbedarf. Wenn diese Farbfassung irgendwann stärker abgängig ist, kann man sich in etlichen Jahren darüber neue Gedanken machen. Welches Sanierungs­ziel dann verfolgt werden soll, können wir nach reiflicher Überlegung später festlegen.