Heft 
(2005) Bd. 2. [Rathaus]
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

Denkmalpflege in Bremen Heft 2

Das Rathaus während der Sanierung 2001-2003

dauernde Pflege, Orientierung am überlieferten Bestand, Arbeiten mit traditionellen Materia­lien und Techniken.

Michael Petzet, langjähriger Generalkonser­vator von Bayern und derzeit Weltpräsident von ICOMOS, hat 1987 die Charta von Venedig und andere Resolutionen kommentiert und daraus viel beachtete »Grundsätze der Denkmalpfle­ge« formuliert. Zur besseren Einordnung seiner Äußerungen muss man noch hinzufugen, dass Petzet nicht unbedingt als überzogen dogmati­scher »Substanzfetischist« anzusehen ist. Umso schwerer wiegt sein Credo für Materialgerech­tigkeit bei Instandhaltung und Instandsetzung.

Petzet schreibt zunächst: »Im Gegensatz zum normalen Bauunterhalt muß die Instand­haltung bei Baudenkmälern immer auf den denkmalpßegerisch wichtigen Bestand und die

32

Denkmaleigenschaften Rücksicht nehmen. Un­ter dieser Voraussetzung kann richtige Instand­haltung die einfachste und schonendste Art der Denkmalpflege sein, weil sie möglichen Schä­den, vor allem Witterungsschäden, vorbeugt und damit Denkmäler über Jahrhunderte unver­sehrt bewahrt. ... Zur Instandhaltung eines Bau­denkmals gehören scheinbar selbstverständli­che Maßnahmen wie die Säuberung der Dach­rinnen oder das Nachstecken beschädigter Dachziegel... Daß sich derartige Maßnahmen der Instandhaltung an den vorgegebenen Ma­terialien und handwerklichen Techniken orien­tieren sollten, mit denen das Baudenkmal ge­schaffen wurde, ist naheliegend.«

Und weiter führt Petzet aus: »Wie bei der Instandhaltung eines Denkmals als authenti­sches Geschichtszeugnis in historischen Tech­niken verarbeitete historische Materialien erhal­ten werden, so wird auch eine als Reparatur zu verstehende Instandsetzung eines Denkmals in den entsprechenden Materialien und Techniken erfolgen müssen ... Reparieren in historischen Materialien und Techniken!«

Um das Bild der Genese denkmalpflegeri- scher Grundpositionen abzurunden, soll aus einem Grundsatzpapier von 1989 der Vereini­gung der Landesdenkmalpfleger, also der Runde der Landeskonservatoren in Deutschland, zi­tiert werden: »Denkmäler sind vergänglich. Ziel aller denkmalpflegerischen Maßnahmen ist es daher, die vorhandene Originalsubstanz als Trä­ger der historischen Information so lange wie möglich zu erhalten. Deshalb hat die Erhaltung prinzipiell Vorrang vor der Wiederherstellung eines früheren Erscheinungsbildes. ... Soweit Teile eines Baudenkmals Mängel oder Schäden aufweisen, die seine Existenz oder seinen Ge­brauchswert in Frage stellen, ist die auf das Notwendige beschränkte Reparatur anzustreben. Im Regelfall bedeutet das, den schadhaften Be­stand im gleichen Material handwerklich aus­zubessern. ... Wenn an einem Baudenkmal ein­zelne originale Teile, die an dessen Denkmal­bedeutung Anteil haben, wegen irreparabler Schäden ausgetauscht werden müssen, sind sie grundsätzlich im gleichen Material und mög-