Denkmalpflege in Bremen Heft 2
Das Rathaus während der Sanierung 2001-2003
dauernde Pflege, Orientierung am überlieferten • Bestand, Arbeiten mit traditionellen Materialien und Techniken.
Michael Petzet, langjähriger Generalkonservator von Bayern und derzeit Weltpräsident von ICOMOS, hat 1987 die Charta von Venedig und andere Resolutionen kommentiert und daraus viel beachtete »Grundsätze der Denkmalpflege« formuliert. Zur besseren Einordnung seiner Äußerungen muss man noch hinzufugen, dass Petzet nicht unbedingt als überzogen dogmatischer »Substanzfetischist« anzusehen ist. Umso schwerer wiegt sein Credo für Materialgerechtigkeit bei Instandhaltung und Instandsetzung.
Petzet schreibt zunächst: »Im Gegensatz zum normalen Bauunterhalt muß die Instandhaltung bei Baudenkmälern immer auf den denkmalpßegerisch wichtigen Bestand und die
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Denkmaleigenschaften Rücksicht nehmen. Unter dieser Voraussetzung kann richtige Instandhaltung die einfachste und schonendste Art der Denkmalpflege sein, weil sie möglichen Schäden, vor allem Witterungsschäden, vorbeugt und damit Denkmäler über Jahrhunderte unversehrt bewahrt. ... Zur Instandhaltung eines Baudenkmals gehören scheinbar selbstverständliche Maßnahmen wie die Säuberung der Dachrinnen oder das Nachstecken beschädigter Dachziegel... Daß sich derartige Maßnahmen der Instandhaltung an den vorgegebenen Materialien und handwerklichen Techniken orientieren sollten, mit denen das Baudenkmal geschaffen wurde, ist naheliegend.«
Und weiter führt Petzet aus: »Wie bei der Instandhaltung eines Denkmals als authentisches Geschichtszeugnis in historischen Techniken verarbeitete historische Materialien erhalten werden, so wird auch eine als Reparatur zu verstehende Instandsetzung eines Denkmals in den entsprechenden Materialien und Techniken erfolgen müssen ... Reparieren in historischen Materialien und Techniken!«
Um das Bild der Genese denkmalpflegeri- scher Grundpositionen abzurunden, soll aus einem Grundsatzpapier von 1989 der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, also der Runde der Landeskonservatoren in Deutschland, zitiert werden: »Denkmäler sind vergänglich. Ziel aller denkmalpflegerischen Maßnahmen ist es daher, die vorhandene Originalsubstanz als Träger der historischen Information so lange wie möglich zu erhalten. Deshalb hat die Erhaltung prinzipiell Vorrang vor der Wiederherstellung eines früheren Erscheinungsbildes. ... Soweit Teile eines Baudenkmals Mängel oder Schäden aufweisen, die seine Existenz oder seinen Gebrauchswert in Frage stellen, ist die auf das Notwendige beschränkte Reparatur anzustreben. Im Regelfall bedeutet das, den schadhaften Bestand im gleichen Material handwerklich auszubessern. ... Wenn an einem Baudenkmal einzelne originale Teile, die an dessen Denkmalbedeutung Anteil haben, wegen irreparabler Schäden ausgetauscht werden müssen, sind sie grundsätzlich im gleichen Material und mög-