Sachliches Inhaltsverzeichnis.
A. 0. = Allerhöchste Ordre. Bektm. --- Bekanntmachung. E. = Erlaß. R. E. = Runderlaß.
tk. — Reichskanzler. R. K. A. — Reichs-Kolonialamt. R.M.A. = Reichs-Marine-Amt. St. S. -- Staatssekretär. V. = Verordnung. Verf. — Verfügung.
Erster Teil. Bestimmungen für sämtliche Schutzgebiete.
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1. Übereinkunft zwischen dem D. Reiche und Argentinien, Österreich usw. über die Errichtung eines internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom. Vom
7. Juni 1905 (bekannt gegeben im Jahre 1908). 1
2. Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-
Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. Vom 8. Februar 1908 . . 4
3. a) Vertrag zwischen dem D. Reiche und den Niederlanden über die gegenseitige Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer kommerzieller, industrieller
oder finanzieller Gesellschaften. Vom 11. Februar 1907 . 4
b) Bektm. des Rk., betr. die Ratifizierung des zwischen dem I). Reiche und den Niederlanden am 11. Februar 1907 Unterzeichneten Vertrags über die gegenseitige Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer kommerzieller, industrieller oder finanzieller Gesellschaften. Vom 1. März 1908 ...... 5
4 Bektm. des Rk., betr. die Vorlegungsfristen für Auslandschecks. Vom 19. März 1908 . 0
5. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das
Rechnungsjahr 1908. Vom 31. März 1908 . 0
6. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das. Rechnungsjahr 1908. Vom 18. Mai 1908 . 13
7. Gesetz, betr. Änderung des Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben der
Schutzgebiete vom 30. März 1892. Vom 18. Mai 1908 . Iß
8. Allgemeine Verf. des Preuß. Justizministers vom 20. Mai 1908, betr. Abänderung
des § 9 der Allgemeinen Verf. vom 29. Mai 1905 über die Ersuchen nach dem Auslande. 18
9. Bektm. des Rk., betr. das in Paris am 18. Mai 1904 Unterzeichnete Abkommen
zwischen dem D. Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. Vom 3. August 1908 19
10. V. über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst in den deutschen
Schutzgebieten. Vom 15. Oktober 1908 19
11. A. E., betr. die Genehmigung zur Erklärung des Beitritts für die deutschen
Schutzgebiete zu dem internationalen Verbände zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 15. Oktober 1908 . 20
12. Bektm., betr. den Beitritt für die deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen
Verbände zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 14. November 1908 . 20
13. Bektm., betr. einen Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amte und der Bot
schaft der Französischen Republik in Berlin vom 13./14. November 1908 über den Beitritt der deutschen Schutzgebiete und der Französischen Kolonien zu der deutsch-französischen Übereinkunft, betr. den Schutz an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien, vom 8. April 1907. Vom 20. November 1908 21
14. Bektm., betr. den Beitritt der deutschen Schutzgebiete zu dem Internationalen
Funkentelegraphenvertrage vom 3. November 1906. Vom 5. Dezember 1908 . 22